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Steuern für Coaches & Trainer

Coaches und Trainer sind oft gewerblich tätig, können aber je nach Qualifikation auch als Freiberufler gelten.

Stand:

Auf einen Blick

Typische RechtsformEinzelunternehmen oder GmbH

Steuerliche Besonderheiten

  • Freiberuflichkeit: Nur bei unterrichtender/erzieherischer Tätigkeit
  • Business Coaching meist gewerblich
  • Online-Kurse: Besondere USt-Regeln bei EU-Kunden
  • Oft hohe Einnahmen pro Kunde

Typische Betriebsausgaben

  • Seminarräume/Coworking
  • Online-Tools (Zoom, Calendly, etc.)
  • Weiterbildung und Zertifizierungen
  • Marketing und Funnel
  • Webseite und Buchungssystem

Steuertipps für Coaches & Trainer

  1. Status mit Finanzamt klären
  2. Online-Kurse: EU-Umsatzsteuer beachten
  3. Bei hohen Gewinnen: GmbH prüfen
  4. Fortbildungskosten voll absetzbar

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