steuernaut

Holding-Rechner 2026: Dividenden und Beteiligungsverkauf

Vergleichen Sie die Steuer auf Dividenden und Beteiligungsverkäufe im Direktbezug und über eine Holding. In der Holding bleiben 95% steuerfrei (§ 8b KStG); bei Weiterausschüttung an Sie fällt die Steuer der zweiten Stufe an.

Stand:

Ihre Eingaben

Ergebnis

Dividende: Steuer bei Direktbezug13.188 €
Dividende: Steuer in der Holding746 €
Dividende: Steuer bei Weiterausschüttung12.991 €
Verkauf: Steuer bei Direktbezug0 €
Verkauf: Steuer in der Holding0 €
Verkauf: Steuer bei Weiterausschüttung0 €
Gesamtsteuer bei Direktbezug13.188 €
Gesamtsteuer Holding (erste Stufe)746 €
Gesamtsteuer Holding nach Weitergabe an Sie13.736 €
Zunächst gestundeter Betrag12.442 €

Unverbindliche Überschlagsrechnung auf Basis Ihrer Eingaben. Sie bildet nicht alle Faktoren Ihres Einzelfalls ab, etwa Verlustvorträge, Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer oder außerbilanzielle Korrekturen, und ersetzt keine steuerliche Beratung.

So rechnet der Rechner

Holding: (Dividende bzw. Verkaufsgewinn) × 5% × (15,825% KSt+Soli + GewSt) | Weiterausschüttung an Sie: Rest × 26,375%

Beispiel

Dividende50.000 €
Verkaufsgewinn200.000 €
Hebesatz400 %
VerkaufsartMindestens 1% (§ 17 EStG)
Grenzsteuersatz42 %
Dividende: Steuer bei Direktbezug13.188 €
Dividende: Steuer in der Holding746 €
Dividende: Steuer bei Weiterausschüttung12.991 €
Verkauf: Steuer bei Direktbezug53.172 €
Verkauf: Steuer in der Holding2.983 €
Verkauf: Steuer bei Weiterausschüttung51.963 €
Gesamtsteuer bei Direktbezug66.360 €
Gesamtsteuer Holding (erste Stufe)3.728 €
Gesamtsteuer Holding nach Weitergabe an Sie68.682 €
Zunächst gestundeter Betrag62.631 €

Bei 50.000€ Dividende und 200.000€ Verkaufsgewinn kostet der Direktbezug 66.360€ Steuern. Über die Holding sind es auf der ersten Stufe nur 3.728€, also 62.631€ weniger. Wird der Rest an Sie weiterausgeschüttet, kommen 64.954€ hinzu: zusammen 68.682€ und damit 2.322€ mehr als beim Direktbezug. Der Vorteil der Holding liegt hier im Aufschub, solange das Geld in der Holding arbeitet.

Was der Rechner nicht abbildet

  1. 95% der Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben in der Holding steuerfrei (§ 8b Abs. 1, 2 KStG). Die verbleibenden 5% gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe (§ 8b Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 KStG) und unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer: bei 400% Hebesatz sind das 29,825% auf diese 5%
  2. Der Vorteil ist zunächst eine Stundung, keine endgültige Ersparnis: sobald die Holding an Sie weiterausschüttet, fallen 26,375% Abgeltungsteuer plus Soli an (§ 32d Abs. 1 EStG). Bei reiner Durchleitung kann die Gesamtbelastung über die Holding höher ausfallen als beim Direktbezug
  3. Die Quoten unterscheiden sich: für die Steuerfreiheit der Dividende bei der Körperschaftsteuer sind 10% nötig (§ 8b Abs. 4 KStG), für die gewerbesteuerliche Kürzung 15% (§ 9 Nr. 2a GewStG). Für Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG gibt es keine Mindestquote
  4. Beim Direktverkauf ab 1% Beteiligung gilt § 17 EStG mit dem Teileinkünfteverfahren: 60% des Gewinns sind steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG). Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG bleibt hier unberücksichtigt, er schmilzt oberhalb von 36.100€ Veräußerungsgewinn ab
  5. Laufende Kosten der Holding sind nicht eingerechnet und mindern den Vorteil

Fragen dazu

Was ist eine Holding?
Zur Antwort

Weiterlesen

Die Erklärung dahinter machen Sie mit steuernaut selbst: Unterlagen hochladen, jeden Wert prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt und übernehmen die Offenlegung.

Konto anlegen, kostenlos