Definition
Stand:
Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist.
[Holding GmbH]
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[Tochter 1] [Tochter 2] [Tochter 3]Beteiligungserträge bleiben bei der Holding körperschaftsteuerlich weitgehend außer Ansatz:
Die verbleibenden 5% gelten als nichtabziehbare Betriebsausgaben und werden versteuert.
§ 8b KStG regelt nur die Körperschaftsteuer. Gewerbesteuerlich wird eine Dividende nur gekürzt, wenn die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15% beträgt (§ 9 Nr. 2a GewStG). Liegt sie darunter, wird der Gewinnanteil nach § 8 Nr. 5 GewStG hinzugerechnet und ist gewerbesteuerlich voll zu erfassen. Zwischen 10 und 15% bleibt es also bei der Befreiung von der Körperschaftsteuer, während die Gewerbesteuer auf die volle Dividende anfällt.
Beispiel: Ihre Tochter-GmbH schüttet 100.000€ an die Holding aus, die Beteiligung liegt bei 100%. Körperschaftsteuerlich sind 5.000€ steuerpflichtig, gewerbesteuerlich greift die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG. Endgültig steuerfrei ist das Geld damit nicht: Schüttet die Holding an Sie als natürliche Person weiter aus, fallen auf dieser zweiten Stufe rund 26,375% an (25% Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, § 32d Abs. 1 EStG, dazu gegebenenfalls Kirchensteuer). Der Vorteil liegt in der Stundung: Solange der Gewinn in der Holding bleibt und dort reinvestiert wird, fällt die zweite Stufe nicht an.
✅ Sinnvoll bei:
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Hinweis: Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 StBerG). Genannte Beträge, Fristen und Rechtsstände können sich ändern und bilden nicht jeden Einzelfall ab. Angaben ohne Gewähr.
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