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Steuern für Unternehmensberater & Coaches

Unternehmensberater und Coaches können je nach Qualifikation als Freiberufler oder Gewerbetreibende tätig sein.

Stand:

Auf einen Blick

Typische RechtsformFreiberufler, Einzelunternehmen oder GmbH

Steuerliche Besonderheiten

  • Freiberuflichkeit nur bei nachgewiesener Qualifikation
  • Coaching oft als Gewerbe eingestuft
  • Hohe Reisekosten typisch
  • Häufig Auslandskunden

Typische Betriebsausgaben

  • Reisekosten (Bahn, Flug, Hotel)
  • Büroausstattung
  • Weiterbildung und Zertifizierungen
  • Marketing und Akquise
  • Fachliteratur

Steuertipps für Unternehmensberater & Coaches

  1. Status als Freiberufler beim Finanzamt klären
  2. Reisekosten lückenlos dokumentieren
  3. Bei hohen Gewinnen: GmbH-Gründung prüfen
  4. Homeoffice-Kosten korrekt absetzen

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