Steuern für Unternehmensberater & Coaches

Unternehmensberater und Coaches können je nach Qualifikation als Freiberufler oder Gewerbetreibende tätig sein.

Typische Rechtsform:Freiberufler, Einzelunternehmen oder GmbH

Steuerliche Besonderheiten

  • Freiberuflichkeit nur bei nachgewiesener Qualifikation
  • Coaching oft als Gewerbe eingestuft
  • Hohe Reisekosten typisch
  • Häufig Auslandskunden

Typische Betriebsausgaben

Reisekosten (Bahn, Flug, Hotel)
Büroausstattung
Weiterbildung und Zertifizierungen
Marketing und Akquise
Fachliteratur

Steuertipps für Unternehmensberater & Coaches

  • 1Status als Freiberufler beim Finanzamt klären
  • 2Reisekosten lückenlos dokumentieren
  • 3Bei hohen Gewinnen: GmbH-Gründung prüfen
  • 4Homeoffice-Kosten korrekt absetzen

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