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Steuern für IT-Freelancer & Programmierer

IT-Freelancer und Programmierer haben besondere steuerliche Möglichkeiten - von der Freiberuflichkeit bis zur GmbH-Gründung.

Stand:

Auf einen Blick

Typische RechtsformFreiberufler oder GmbH/UG

Steuerliche Besonderheiten

  • Häufig als Freiberufler anerkannt (keine Gewerbesteuer)
  • Home-Office-Pauschale nutzbar
  • Hardware und Software voll absetzbar
  • Internationale Kunden: Reverse-Charge-Verfahren

Typische Betriebsausgaben

  • Hardware (Laptop, Monitor, etc.)
  • Software-Lizenzen (IDE, Cloud, etc.)
  • Coworking Space / Home Office
  • Fortbildungen und Konferenzen
  • Internet und Telefon

Steuertipps für IT-Freelancer & Programmierer

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich gilt (spart Gewerbesteuer)
  2. GmbH lohnt sich ab ca. 80.000€ Gewinn
  3. Investitionsabzugsbetrag für geplante Hardware nutzen
  4. Häusliches Arbeitszimmer korrekt absetzen

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