Steuerliche Besonderheiten
- Häufig als Freiberufler anerkannt (keine Gewerbesteuer)
- Home-Office-Pauschale nutzbar
- Hardware und Software voll absetzbar
- Internationale Kunden: Reverse-Charge-Verfahren
Typische Betriebsausgaben
Hardware (Laptop, Monitor, etc.)
Software-Lizenzen (IDE, Cloud, etc.)
Coworking Space / Home Office
Fortbildungen und Konferenzen
Internet und Telefon
Steuertipps für IT-Freelancer & Programmierer
- 1Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich gilt (spart Gewerbesteuer)
- 2GmbH lohnt sich ab ca. 80.000€ Gewinn
- 3Investitionsabzugsbetrag für geplante Hardware nutzen
- 4Häusliches Arbeitszimmer korrekt absetzen
Passende Rechner
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