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Gewinn vor Steuern
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Berechnungsformel
GmbH: KSt + Soli + GewSt + ggf. KapESt | Einzelunternehmen: ESt nach § 32a EStG + Soli + gezahlte GewSt - Anrechnung nach § 35 EStGBeispielrechnung
Eingaben
gewinn100.000€
thesaurierungja
hebesatz400%
Ergebnis
gmbh K St15.000€
gmbh Soli825€
gmbh Gew St14.000€
gmbh Kap E St0€
gmbh Gesamt29.825€
gmbh Effektiver Satz29.8%
einzelunternehmen E St Vor Anrechnung30.864€
einzelunternehmen Gew St10.570€
einzelunternehmen Gew St Anrechnung10.570€
einzelunternehmen Soli0€
einzelunternehmen Gesamt30.864€
einzelunternehmen Effektiver Satz30.9%
ersparnis Durch Gmb H1.039€
Bei 100.000€ thesauriertem Gewinn und 400% Hebesatz zahlt die GmbH 29.825€. Das Einzelunternehmen kommt auf 30.864€ Einkommensteuer vor Anrechnung und zahlt 10.570€ Gewerbesteuer; da die Anrechnung nach § 35 EStG hier ebenfalls 10.570€ beträgt, bleiben unter dem Strich 30.864€. Die GmbH liegt um 1.039€ vorn. Wird der Gewinn dagegen ausgeschüttet, dreht sich das Bild.
Wichtige Hinweise
- 1Ab welchem Gewinn die GmbH steuerlich vorn liegt, hängt stark vom Hebesatz ab. Bei vollständiger Thesaurierung liegt der Gleichstand nach diesem Rechner bei 300% Hebesatz bei rund 71.000€, bei 400% bei rund 91.500€ und bei 490% bei rund 98.000€ Gewinn
- 2Wird der Gewinn vollständig ausgeschüttet, verliert die GmbH diesen Vorteil, weil zusätzlich Kapitalertragsteuer anfällt
- 3Beim Einzelunternehmen mindert der Freibetrag von 24.500€ den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG); für die GmbH gilt er nicht
- 4Die Gewerbesteuer des Einzelunternehmens wird pauschal mit dem 4,0-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 Abs. 1 EStG), höchstens bis zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. Bis etwa 400% Hebesatz gleicht das die Gewerbesteuer weitgehend aus, darüber bleibt ein Rest hängen
- 5Der Rechner unterstellt, dass der gesamte Gewinn gewerblich ist und keine weiteren Einkünfte vorliegen. Kirchensteuer bleibt außen vor
Häufige Fragen zu diesem Thema
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