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GmbH oder Einzelunternehmen? Steuerlast-Rechner 2026 (GmbH-Vorteilsrechner)

Ab welchem Gewinn lohnt sich die GmbH? Bei 100.000 € Gewinn und 400 % Hebesatz zahlt die GmbH bei Thesaurierung 29.825 €, das Einzelunternehmen 30.864 €. Gewinn, Ausschüttung und Hebesatz eingeben, der Vorteilsrechner zeigt beide Steuerlasten und die Differenz.

Stand:

Ihre Eingaben

Ergebnis

GmbH Körperschaftsteuer15.000 €
GmbH Solidaritätszuschlag825 €
GmbH Gewerbesteuer14.000 €
GmbH Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung0 €
GmbH Gesamt29.825 €
GmbH Effektiver Satz29,8 %
Einzelunternehmen ESt vor Anrechnung30.864 €
Einzelunternehmen Gewerbesteuer10.570 €
Einzelunternehmen Anrechnung nach § 35 EStG10.570 €
Einzelunternehmen Solidaritätszuschlag0 €
Einzelunternehmen Gesamt30.864 €
Einzelunternehmen Effektiver Satz30,9 %
Vorteil der GmbH+1.039 €

Unverbindliche Überschlagsrechnung auf Basis Ihrer Eingaben. Sie bildet nicht alle Faktoren Ihres Einzelfalls ab, etwa Verlustvorträge, Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer oder außerbilanzielle Korrekturen, und ersetzt keine steuerliche Beratung.

So rechnet der Rechner

GmbH: KSt + Soli + GewSt + ggf. KapESt | Einzelunternehmen: ESt nach § 32a EStG + Soli + gezahlte GewSt - Anrechnung nach § 35 EStG

Beispiel

Gewinn100.000 €
Thesaurierungja
Hebesatz400 %
GmbH Körperschaftsteuer15.000 €
GmbH Solidaritätszuschlag825 €
GmbH Gewerbesteuer14.000 €
GmbH Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung0 €
GmbH Gesamt29.825 €
GmbH Effektiver Satz29,8 %
Einzelunternehmen ESt vor Anrechnung30.864 €
Einzelunternehmen Gewerbesteuer10.570 €
Einzelunternehmen Anrechnung nach § 35 EStG10.570 €
Einzelunternehmen Solidaritätszuschlag0 €
Einzelunternehmen Gesamt30.864 €
Einzelunternehmen Effektiver Satz30,9 %
Vorteil der GmbH+1.039 €

Bei 100.000€ thesauriertem Gewinn und 400% Hebesatz zahlt die GmbH 29.825€. Das Einzelunternehmen kommt auf 30.864€ Einkommensteuer vor Anrechnung und zahlt 10.570€ Gewerbesteuer; da die Anrechnung nach § 35 EStG hier ebenfalls 10.570€ beträgt, bleiben unter dem Strich 30.864€. Die GmbH liegt um 1.039€ vorn. Wird der Gewinn dagegen ausgeschüttet, dreht sich das Bild.

Was der Rechner nicht abbildet

  1. Ab welchem Gewinn die GmbH steuerlich vorn liegt, hängt stark vom Hebesatz ab. Bei vollständiger Thesaurierung liegt der Gleichstand nach diesem Rechner bei 300% Hebesatz bei rund 71.000€, bei 400% bei rund 91.500€ und bei 490% bei rund 98.000€ Gewinn
  2. Wird der Gewinn vollständig ausgeschüttet, verliert die GmbH diesen Vorteil, weil zusätzlich Kapitalertragsteuer anfällt
  3. Beim Einzelunternehmen mindert der Freibetrag von 24.500€ den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG); für die GmbH gilt er nicht
  4. Die Gewerbesteuer des Einzelunternehmens wird pauschal mit dem 4,0-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 Abs. 1 EStG), höchstens bis zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. Bis etwa 400% Hebesatz gleicht das die Gewerbesteuer weitgehend aus, darüber bleibt ein Rest hängen
  5. Der Rechner unterstellt, dass der gesamte Gewinn gewerblich ist und keine weiteren Einkünfte vorliegen. Kirchensteuer bleibt außen vor

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