Vergleichsrechner

Gehalt vs. Dividende Rechner 2026

Vergleichen Sie, was von einem Euro aus der GmbH netto bei Ihnen ankommt: als Geschäftsführergehalt oder als Dividende.

Ihre Eingaben

Gewünschter Brutto-Betrag aus der GmbH

%

Wirkt nur auf die Dividende: Gehalt ist Betriebsausgabe

Berechnungsformel

Gehalt: Betrag - Sozialabgaben - ESt nach § 32a EStG - Soli | Dividende: Betrag - KSt/Soli/GewSt - 26,375% Abgeltungsteuer

Beispielrechnung

Eingaben

betrag100.000
hebesatz400%
sozialversicherungNein (beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)

Ergebnis

gehalt Brutto100.000€
gehalt Sozialabgaben0€
gehalt Einkommensteuer30.864€
gehalt Soli1.251€
gehalt Netto67.885€
dividende Brutto100.000€
dividende K St Gew St29.825€
dividende Kap E St18.509€
dividende Netto51.666€
empfehlungGehalt günstiger

Bei 100.000€ und einem sozialversicherungsfreien Geschäftsführer bleiben vom Gehalt 67.885€ netto, von der Dividende 51.666€. Der Unterschied entsteht, weil das Gehalt Betriebsausgabe ist und damit weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer auslöst. Mit Sozialversicherungspflicht sinkt das Nettogehalt auf 57.756€ und liegt weiterhin vorn.

Wichtige Hinweise

  • 1Gehalt ist Betriebsausgabe und mindert Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Dividende wird dagegen zweimal belastet: erst in der GmbH, dann beim Gesellschafter
  • 2Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist in aller Regel sozialversicherungsfrei. Deshalb steht das Auswahlfeld auf "Nein"; prüfen Sie den Status im Zweifel über ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
  • 3Bei Sozialversicherungspflicht rechnet der Rechner mit den Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (Renten- und Arbeitslosenversicherung 101.400€, Kranken- und Pflegeversicherung 69.750€) und ohne Kinderlosenzuschlag
  • 4Vorsorgeaufwendungen sind vereinfacht angesetzt: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG), Werbungskosten und weitere Einkünfte bleiben außen vor
  • 5Das Gehalt begründet Rentenansprüche und muss der Höhe nach angemessen sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)
  • 6Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000€ (§ 20 Abs. 9 EStG) ist nicht berücksichtigt

Häufige Fragen zu diesem Thema

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