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Gehalt vs. Dividende Rechner 2026

Vergleichen Sie, was von einem Euro aus der GmbH netto bei Ihnen ankommt: als Geschäftsführergehalt oder als Dividende.

Stand:

Ihre Eingaben

Ergebnis

Gehalt Brutto100.000 €
Gehalt Sozialabgaben0 €
Gehalt Einkommensteuer30.864 €
Gehalt Solidaritätszuschlag1.251,16 €
Gehalt Netto67.885 €
Dividende Brutto100.000 €
Dividende KSt, Soli und GewSt in der GmbH29.825 €
Dividende Kapitalertragsteuer18.509 €
Dividende Netto51.666 €
EmpfehlungGehalt günstiger

Unverbindliche Überschlagsrechnung auf Basis Ihrer Eingaben. Sie bildet nicht alle Faktoren Ihres Einzelfalls ab, etwa Verlustvorträge, Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer oder außerbilanzielle Korrekturen, und ersetzt keine steuerliche Beratung.

So rechnet der Rechner

Gehalt: Betrag - Sozialabgaben - ESt nach § 32a EStG - Soli | Dividende: Betrag - KSt/Soli/GewSt - 26,375% Abgeltungsteuer

Beispiel

Betrag100.000 €
Hebesatz400 %
SozialversicherungNein (beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)
Gehalt Brutto100.000 €
Gehalt Sozialabgaben0 €
Gehalt Einkommensteuer30.864 €
Gehalt Solidaritätszuschlag1.251 €
Gehalt Netto67.885 €
Dividende Brutto100.000 €
Dividende KSt, Soli und GewSt in der GmbH29.825 €
Dividende Kapitalertragsteuer18.509 €
Dividende Netto51.666 €
EmpfehlungGehalt günstiger

Bei 100.000€ und einem sozialversicherungsfreien Geschäftsführer bleiben vom Gehalt 67.885€ netto, von der Dividende 51.666€. Der Unterschied entsteht, weil das Gehalt Betriebsausgabe ist und damit weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer auslöst. Mit Sozialversicherungspflicht sinkt das Nettogehalt auf 57.756€ und liegt weiterhin vorn.

Was der Rechner nicht abbildet

  1. Gehalt ist Betriebsausgabe und mindert Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Dividende wird dagegen zweimal belastet: erst in der GmbH, dann beim Gesellschafter
  2. Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist in aller Regel sozialversicherungsfrei. Deshalb steht das Auswahlfeld auf "Nein"; prüfen Sie den Status im Zweifel über ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
  3. Bei Sozialversicherungspflicht rechnet der Rechner mit den Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (Renten- und Arbeitslosenversicherung 101.400€, Kranken- und Pflegeversicherung 69.750€) und ohne Kinderlosenzuschlag
  4. Vorsorgeaufwendungen sind vereinfacht angesetzt: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG), Werbungskosten und weitere Einkünfte bleiben außen vor
  5. Das Gehalt begründet Rentenansprüche und muss der Höhe nach angemessen sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)
  6. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000€ (§ 20 Abs. 9 EStG) ist nicht berücksichtigt

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Die Erklärung dahinter machen Sie mit steuernaut selbst: Unterlagen hochladen, jeden Wert prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt und übernehmen die Offenlegung.

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