Ihre Eingaben
€
Ihre Einnahmen ohne USt
€
Ihre Ausgaben ohne USt
Berechnungsformel
Zahllast = Umsatzsteuer (aus Einnahmen) - Vorsteuer (aus Ausgaben)Beispielrechnung
Eingaben
umsatz Netto10.000%
vorsteuer Netto3.000€
steuersatz19%
Ergebnis
umsatz Brutto11.900€
umsatzsteuer1.900€
einkauf Brutto3.570€
vorsteuer570€
zahllast1.330€
Bei 10.000€ Umsatz und 3.000€ Einkäufen (jeweils netto, 19%): Sie schulden 1.900€ USt, können 570€ Vorsteuer abziehen = 1.330€ Zahllast.
Wichtige Hinweise
- 1Kleinunternehmerregelung: Unter 22.000€ Umsatz keine USt-Pflicht
- 2Vorsteuer nur abzugsfähig mit ordnungsgemäßer Rechnung
- 3EU-Dienstleistungen: Reverse-Charge-Verfahren beachten
- 4USt-Voranmeldung: Monatlich oder quartalsweise
Häufige Fragen zu diesem Thema
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