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Steuern für Ärzte & Heilberufe

Ärzte und Heilberufe sind klassische Freiberufler - mit besonderen Regelungen für Praxisgemeinschaften und MVZ.

Stand:

Auf einen Blick

Typische RechtsformFreiberufler (Einzelpraxis) oder GbR/PartG (Gemeinschaftspraxis)

Steuerliche Besonderheiten

  • Freiberuflichkeit: Keine Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen
  • MVZ: Besondere Rechtsformen möglich
  • Praxiswert bei Verkauf/Übergang

Typische Betriebsausgaben

  • Praxismiete und -ausstattung
  • Medizinische Geräte (AfA)
  • Personal
  • Fortbildung
  • Versicherungen

Steuertipps für Ärzte & Heilberufe

  1. Praxiswertermittlung für Nachfolge
  2. Investitionsabzugsbetrag für Geräte
  3. Fortbildungskosten voll absetzbar
  4. Praxisverkauf: Freibeträge nutzen

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