Steuern für Ärzte & Heilberufe

Ärzte und Heilberufe sind klassische Freiberufler - mit besonderen Regelungen für Praxisgemeinschaften und MVZ.

Typische Rechtsform:Freiberufler (Einzelpraxis) oder GbR/PartG (Gemeinschaftspraxis)

Steuerliche Besonderheiten

  • Freiberuflichkeit: Keine Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen
  • MVZ: Besondere Rechtsformen möglich
  • Praxiswert bei Verkauf/Übergang

Typische Betriebsausgaben

Praxismiete und -ausstattung
Medizinische Geräte (AfA)
Personal
Fortbildung
Versicherungen

Steuertipps für Ärzte & Heilberufe

  • 1Praxiswertermittlung für Nachfolge
  • 2Investitionsabzugsbetrag für Geräte
  • 3Fortbildungskosten voll absetzbar
  • 4Praxisverkauf: Freibeträge nutzen

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