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Bis wann muss die Steuererklärung für eine UG (haftungsbeschränkt) abgegeben werden?

Fristen, UG (haftungsbeschränkt)

Stand:

Auf einen Blick

RechtsformUG (haftungsbeschränkt)
Steuerberater1200-2500€

Antwort

Die Steuererklärung für eine UG (haftungsbeschränkt) muss für das Geschäftsjahr 2025 zu folgenden Terminen abgegeben werden:

Abgabefristen 2026 (für Geschäftsjahr 2025)

SituationFrist
Ohne Berater31. Juli 2026
Mit Berater (§§ 3, 4 StBerG)1. März 2027
FristverlängerungAuf Antrag möglich

Die verlängerte Frist gilt nicht nur bei Steuerberatern, sondern bei allen Beratenen nach § 149 Abs. 3 AO, also auch bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Lohnsteuerhilfevereinen (§§ 3, 4 StBerG). Gesetzlicher Termin ist der letzte Februartag, hier der 28. Februar 2027. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, endet die Frist nach § 108 Abs. 3 AO erst am Montag, dem 1. März 2027.

Erforderliche Erklärungen für UG (haftungsbeschränkt)

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • E-Bilanz (Jahresabschluss)
  • Umsatzsteuererklärung (bei USt-Pflicht)

Wichtig: E-Bilanz nicht vergessen!

Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Viele vergessen das und erhalten dann eine Mahnung vom Finanzamt.

Verspätungszuschlag vermeiden

Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat (mindestens 25€/Monat).

Hinweis: Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 StBerG). Genannte Beträge, Fristen und Rechtsstände können sich ändern und bilden nicht jeden Einzelfall ab. Angaben ohne Gewähr.

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Die Antwort erklärt die Pflicht. Erledigen können Sie sie mit steuernaut: Unterlagen hochladen, jeden Wert prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt.

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