Fristen, UG (haftungsbeschränkt)
Stand:
Die Steuererklärung für eine UG (haftungsbeschränkt) muss für das Geschäftsjahr 2025 zu folgenden Terminen abgegeben werden:
Die verlängerte Frist gilt nicht nur bei Steuerberatern, sondern bei allen Beratenen nach § 149 Abs. 3 AO, also auch bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Lohnsteuerhilfevereinen (§§ 3, 4 StBerG). Gesetzlicher Termin ist der letzte Februartag, hier der 28. Februar 2027. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, endet die Frist nach § 108 Abs. 3 AO erst am Montag, dem 1. März 2027.
Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Viele vergessen das und erhalten dann eine Mahnung vom Finanzamt.
Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat (mindestens 25€/Monat).
Hinweis: Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 StBerG). Genannte Beträge, Fristen und Rechtsstände können sich ändern und bilden nicht jeden Einzelfall ab. Angaben ohne Gewähr.
Die Antwort erklärt die Pflicht. Erledigen können Sie sie mit steuernaut: Unterlagen hochladen, jeden Wert prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt.
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