Die Steuererklärung für eine GmbH muss für das Geschäftsjahr 2025 zu folgenden Terminen abgegeben werden:
Abgabefristen 2026 (für Geschäftsjahr 2025)
| Situation | Frist |
|---|---|
| Ohne Steuerberater | **31. Juli 2026** |
| Mit Steuerberater | **28. Februar 2027** |
| Fristverlängerung | Auf Antrag möglich |
Erforderliche Erklärungen für GmbH
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- E-Bilanz (Jahresabschluss)
- Umsatzsteuererklärung (bei USt-Pflicht)
Wichtig: E-Bilanz nicht vergessen!
Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Viele vergessen das und erhalten dann eine Mahnung vom Finanzamt.
Verspätungszuschlag vermeiden
Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat (mindestens 25€/Monat).