FristenFreelancer

Bis wann muss die Steuererklärung für eine Freelancer abgegeben werden?

Auf einen Blick

Rechtsform
Freelancer
Steuerberater
500-1500€
Mit Steuernaut
299€/Jahr

Die Steuererklärung für eine Freelancer muss für das Geschäftsjahr 2025 zu folgenden Terminen abgegeben werden:

Abgabefristen 2026 (für Geschäftsjahr 2025)

SituationFrist
Ohne Berater**31. Juli 2026**
Mit Berater (§§ 3, 4 StBerG)**1. März 2027**
FristverlängerungAuf Antrag möglich

Die verlängerte Frist gilt nicht nur bei Steuerberatern, sondern bei allen Beratenen nach § 149 Abs. 3 AO, also auch bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Lohnsteuerhilfevereinen (§§ 3, 4 StBerG). Gesetzlicher Termin ist der letzte Februartag, hier der 28. Februar 2027. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, endet die Frist nach § 108 Abs. 3 AO erst am Montag, dem 1. März 2027.

Erforderliche Erklärungen

  • Einkommensteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung (nur bei Gewerbebetrieb)
  • Umsatzsteuererklärung (bei USt-Pflicht)
  • EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Verspätungszuschlag vermeiden

Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat (mindestens 25€/Monat).

E-Bilanz und Jahresabschluss selbst erstellen

Mit Steuernaut erstellen Sie E-Bilanz, Jahresabschluss und Steuererklärungen für Ihre GmbH, UG oder Holding selbst, für 299€/Jahr. Ob sich das gegenüber einem Steuerberater lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

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