Die Steuererklärung für eine Holding muss für das Geschäftsjahr 2025 zu folgenden Terminen abgegeben werden:
Abgabefristen 2026 (für Geschäftsjahr 2025)
| Situation | Frist |
|---|---|
| Ohne Berater | **31. Juli 2026** |
| Mit Berater (§§ 3, 4 StBerG) | **1. März 2027** |
| Fristverlängerung | Auf Antrag möglich |
Die verlängerte Frist gilt nicht nur bei Steuerberatern, sondern bei allen Beratenen nach § 149 Abs. 3 AO, also auch bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Lohnsteuerhilfevereinen (§§ 3, 4 StBerG). Gesetzlicher Termin ist der letzte Februartag, hier der 28. Februar 2027. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, endet die Frist nach § 108 Abs. 3 AO erst am Montag, dem 1. März 2027.
Erforderliche Erklärungen für Holding
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- E-Bilanz (Jahresabschluss)
- Umsatzsteuererklärung (bei USt-Pflicht)
Wichtig: E-Bilanz nicht vergessen!
Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Viele vergessen das und erhalten dann eine Mahnung vom Finanzamt.
Verspätungszuschlag vermeiden
Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat (mindestens 25€/Monat).