Wer eine GmbH oder UG führt, hat es mit einem dichten Netz an steuerlichen Fristen zu tun. Umsatzsteuervoranmeldung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Jahresabschluss, Bundesanzeiger -- verpass eine davon und du zahlst Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge oder Ordnungsgelder. Dieser Artikel gibt dir alle steuerlichen Fristen 2026 für GmbH und UG in einer klaren Übersicht. Mit konkreten Daten, Rechtsgrundlagen und Handlungsempfehlungen.
Die gute Nachricht: Wenn du dir einmal im Jahr die Termine sauber aufschreibst und ein paar Grundregeln befolgst, ist das Thema beherrschbar. Los geht's.
Jahresübersicht 2026: Alle Termine im Kalender
Hier die wichtigsten steuerlichen Fristen 2026 in chronologischer Reihenfolge. Druck dir diese Tabelle aus oder übertrage die Termine in deinen Kalender -- das spart dir im Lauf des Jahres viel Stress.
| Datum | Pflicht | Betrifft |
|---|---|---|
| 10. jedes Monats | USt-Voranmeldung (monatlich) | GmbH/UG mit Zahllast > 9.000 EUR |
| 10. jedes Monats | Lohnsteuer-Anmeldung (monatlich) | GmbH/UG mit Lohnsteuer > 5.000 EUR/Jahr |
| 15.02.2026 | GewSt-Vorauszahlung Q1 | Alle GmbH/UG |
| 10.03.2026 | KSt-Vorauszahlung Q1 | Alle GmbH/UG |
| 10.04.2026 | USt-VA Q1 (vierteljährlich) | GmbH/UG mit Zahllast 2.000-9.000 EUR |
| 15.05.2026 | GewSt-Vorauszahlung Q2 | Alle GmbH/UG |
| 10.06.2026 | KSt-Vorauszahlung Q2 | Alle GmbH/UG |
| 30.06.2026 | Jahresabschluss 2025 aufstellen | Mittelgroße/große GmbH |
| 10.07.2026 | USt-VA Q2 (vierteljährlich) | GmbH/UG mit Zahllast 2.000-9.000 EUR |
| 31.07.2026 | Steuererklärung 2025 (ohne StB) | Selbsteinreicher |
| 31.08.2026 | Gesellschafterbeschluss Jahresabschluss | Alle GmbH/UG |
| 15.08.2026 | GewSt-Vorauszahlung Q3 | Alle GmbH/UG |
| 10.09.2026 | KSt-Vorauszahlung Q3 | Alle GmbH/UG |
| 30.09.2026 | Jahresabschluss 2025 aufstellen | Kleine GmbH/UG |
| 10.10.2026 | USt-VA Q3 (vierteljährlich) | GmbH/UG mit Zahllast 2.000-9.000 EUR |
| 15.11.2026 | GewSt-Vorauszahlung Q4 | Alle GmbH/UG |
| 10.12.2026 | KSt-Vorauszahlung Q4 | Alle GmbH/UG |
| 31.12.2026 | Offenlegung Bundesanzeiger 2025 | Alle GmbH/UG |
| 10.01.2027 | USt-VA Q4 (vierteljährlich) | GmbH/UG mit Zahllast 2.000-9.000 EUR |
| 30.04.2027 | Steuererklärung 2025 (mit StB) | Steuerberater-Mandanten |
Monatliche Pflichten
Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die Frist, die am häufigsten kommt und am häufigsten vergessen wird. Ob du monatlich oder vierteljährlich abgeben musst, hängt von der Zahllast im Vorjahr ab:
| Zahllast im Vorjahr | Abgabezeitraum | Frist |
|---|---|---|
| Über 9.000 EUR | Monatlich | 10. des Folgemonats |
| 2.000 bis 9.000 EUR | Vierteljährlich | 10.04., 10.07., 10.10.2026, 10.01.2027 |
| Bis 2.000 EUR | Nur Jahreserklärung | 31.07.2027 |
| Neugründung (1. + 2. Jahr) | Monatlich (Pflicht) | 10. des Folgemonats |
Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Konkrete USt-VA-Termine 2026 bei monatlicher Abgabe:
| Voranmeldungszeitraum | Frist ohne Verlängerung | Frist mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Januar 2026 | 10.02.2026 | 10.03.2026 |
| Februar 2026 | 10.03.2026 | 10.04.2026 |
| März 2026 | 10.04.2026 | 11.05.2026 (Mo.) |
| April 2026 | 11.05.2026 | 10.06.2026 |
| Mai 2026 | 10.06.2026 | 10.07.2026 |
| Juni 2026 | 10.07.2026 | 10.08.2026 |
| Juli 2026 | 10.08.2026 | 10.09.2026 |
| August 2026 | 10.09.2026 | 12.10.2026 (Mo.) |
| September 2026 | 12.10.2026 | 10.11.2026 |
| Oktober 2026 | 10.11.2026 | 10.12.2026 |
| November 2026 | 10.12.2026 | 11.01.2027 (Mo.) |
| Dezember 2026 | 11.01.2027 | 10.02.2027 |
Eine ausführliche Anleitung zur korrekten Abgabe findest du in unserem Artikel Umsatzsteuervoranmeldung: Anleitung und häufige Fehler vermeiden.
Lohnsteuer-Anmeldung
Falls deine GmbH oder UG Mitarbeiter beschäftigt, musst du die einbehaltene Lohnsteuer regelmäßig ans Finanzamt abführen:
| Lohnsteuer im Vorjahr | Anmeldezeitraum | Frist |
|---|---|---|
| Über 5.000 EUR | Monatlich | 10. des Folgemonats |
| 1.080 bis 5.000 EUR | Vierteljährlich | 10.04., 10.07., 10.10.2026, 10.01.2027 |
| Bis 1.080 EUR | Jährlich | 10.01.2027 |
Wichtig: Für die Lohnsteuer-Anmeldung gibt es keine Dauerfristverlängerung. Der 10. bleibt der 10. (mit der üblichen Wochenend-Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO).
Quartalsweise Fristen
Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Vierteljährlich werden Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fällig. Die Termine sind bundeseinheitlich, unterscheiden sich aber zwischen KSt (§ 37 EStG) und GewSt (§ 19 GewStG):
| Quartal | KSt-Vorauszahlung | GewSt-Vorauszahlung |
|---|---|---|
| Q1 | 10.03.2026 | 15.02.2026 |
| Q2 | 10.06.2026 | 15.05.2026 |
| Q3 | 10.09.2026 | 15.08.2026 |
| Q4 | 10.12.2026 | 15.11.2026 |
Die Höhe richtet sich nach dem letzten Steuerbescheid. Wenn dein Gewinn voraussichtlich deutlich niedriger ausfällt als im Vorjahr, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen (§ 37 Abs. 3 EStG i.V.m. § 31 KStG). Das lohnt sich vor allem bei Umsatzrückgängen oder hohen Investitionen.
Umgekehrt kann das Finanzamt die Vorauszahlungen auch erhöhen, wenn es von höheren Gewinnen ausgeht -- etwa nach einer Betriebsprüfung.
Mehr zum Thema Gewerbesteuer findest du in unserem Gewerbesteuererklärung GmbH: Anleitung.
USt-VA bei vierteljährlicher Abgabe
Falls deine Zahllast im Vorjahr zwischen 2.000 und 9.000 EUR lag, gibst du die USt-VA nur vierteljährlich ab. Die Fristen:
- Q1 (Jan-Mär): 10.04.2026
- Q2 (Apr-Jun): 10.07.2026
- Q3 (Jul-Sep): 12.10.2026 (10. ist Samstag)
- Q4 (Okt-Dez): 11.01.2027 (10. ist Sonntag)
Auch hier ist die Dauerfristverlängerung möglich und empfehlenswert.
Jährliche Fristen
Steuererklärungen für das Geschäftsjahr 2025
Die großen Jahreserklärungen -- Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung und E-Bilanz -- haben eine gemeinsame Abgabefrist. Diese hängt davon ab, ob du einen Steuerberater beauftragst:
| Situation | Abgabefrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ohne Steuerberater | 31.07.2026 | § 149 Abs. 2 AO |
| Mit Steuerberater | 30.04.2027 | § 149 Abs. 3 AO |
Seit dem Steuerjahr 2024 gelten diese verlängerten Fristen dauerhaft. Die pandemiebedingten Sonderfristen sind vollständig ausgelaufen.
Mehr zur Körperschaftsteuererklärung erfährst du in unserem Artikel Körperschaftsteuererklärung GmbH selbst machen.
Jahresabschluss 2025
Der Jahresabschluss hat drei separate Teilfristen, die du nicht verwechseln solltest:
1. Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB)
| GmbH-Größe | Frist |
|---|---|
| Mittelgroß / groß | 30.06.2026 (6 Monate nach GJ-Ende) |
| Klein / Kleinst | 30.09.2026 (9 Monate nach GJ-Ende) |
Die meisten GmbHs und UGs sind nach § 267 HGB "klein" (Umsatz bis 12 Mio. EUR, Bilanzsumme bis 6 Mio. EUR, bis 50 Mitarbeiter).
2. Feststellung durch die Gesellschafterversammlung
Innerhalb von acht Monaten nach dem Geschäftsjahresende muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellen und über die Gewinnverwendung beschließen (§ 42a Abs. 2 GmbHG).
Frist: 31.08.2026
Auch bei einer Ein-Personen-GmbH brauchst du einen formellen Gesellschafterbeschluss. Das wird bei Betriebsprüfungen kontrolliert.
3. Offenlegung beim Bundesanzeiger (§ 325 HGB)
| GmbH-Größe | Umfang der Offenlegung | Frist |
|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft | Nur Bilanz (Hinterlegung) | 31.12.2026 |
| Klein | Verkürzte Bilanz + Anhang | 31.12.2026 |
| Mittelgroß | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht | 31.12.2026 |
Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Geschäftsjahresende und ist nicht verlängerbar. Details dazu findest du in unserem Artikel Bundesanzeiger: Offenlegung und Ordnungsgeld vermeiden.
Eine vollständige Checkliste für den gesamten Jahresabschluss-Prozess haben wir hier zusammengestellt: Jahresabschluss GmbH 2025: Fristen, Ablauf und Checkliste.
Fristverlängerung beantragen: So geht's
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dir mehr Zeit zu verschaffen:
Dauerfristverlängerung für die USt-VA
Die Dauerfristverlängerung verschiebt deine USt-VA-Frist um einen Monat. Den Antrag stellst du einmalig über ELSTER. Bei monatlicher Abgabe wird eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-Zahllast fällig (§ 46 UStDV). Die Sondervorauszahlung wird mit der Jahreserklärung verrechnet, kostet dich also effektiv nichts.
Empfehlung: Beantrage die Dauerfristverlängerung. Der zusätzliche Monat Luft ist gerade dann wertvoll, wenn du die Buchhaltung selbst erledigst oder dein Steuerberater viele Mandanten parallel betreut.
Fristverlängerung für die Steuererklärung
Wenn du keinen Steuerberater hast und die Frist am 31.07.2026 nicht schaffst, kannst du beim Finanzamt eine Fristverlängerung nach § 109 AO beantragen. Dafür brauchst du einen triftigen Grund -- etwa Krankheit, fehlende Unterlagen oder besondere Komplexität. Ein formloses Schreiben an dein Finanzamt reicht.
Wichtig: Die Fristverlängerung wird nicht automatisch gewährt. Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen. Stelle den Antrag rechtzeitig, idealerweise zwei bis vier Wochen vor Fristablauf.
Herabsetzung der Vorauszahlungen
Wenn dein Gewinn voraussichtlich niedriger ausfällt als im Vorjahr, kannst du die Herabsetzung der Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer beantragen. Das geht formlos per Brief oder über ELSTER. Du solltest eine plausible Prognose beifügen -- etwa eine BWA oder eine Begründung der erwarteten Gewinnminderung.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Das Finanzamt kennt bei verspäteten Abgaben und Zahlungen keinen Spielraum. Die Konsequenzen sind gesetzlich geregelt und laufen teilweise vollautomatisch:
Verspätungszuschlag (§ 152 AO)
Seit 2019 wird der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt, wenn du eine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibst. Keine Erinnerung, keine Mahnung -- der Bescheid kommt einfach.
- Höhe: 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens 25 EUR pro Monat
- Beispiel: Körperschaftsteuer von 20.000 EUR, drei Monate zu spät: 3 x 50 EUR = 150 EUR
- Obergrenze: 25.000 EUR oder 10 % der festgesetzten Steuer (der niedrigere Betrag)
Säumniszuschlag (§ 240 AO)
Der Säumniszuschlag wird fällig, wenn du eine Steuerzahlung nicht rechtzeitig leistest -- also bei Vorauszahlungen, USt-VA-Zahlungen und Lohnsteuer:
- Höhe: 1 % des rückständigen Steuerbetrags pro angefangenem Monat
- Schonfrist: 3 Tage nach Fälligkeit bei Banküberweisung (§ 240 Abs. 3 AO)
- Beispiel: 5.000 EUR USt-VA zwei Monate zu spät bezahlt = 100 EUR Säumniszuschlag
Zwangsgeld (§ 328 ff. AO)
Gibst du trotz Aufforderung keine Steuererklärung ab, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen:
- Höhe: Bis zu 25.000 EUR pro Androhung
- In der Praxis: Erste Androhung meist 500 bis 2.000 EUR, dann steigernd
- Wiederholbar: Das Finanzamt kann das Zwangsgeld mehrfach festsetzen
Ordnungsgeld Bundesanzeiger (§ 335 HGB)
Die Offenlegungspflicht überwacht nicht das Finanzamt, sondern das Bundesamt für Justiz. Wer den Jahresabschluss nicht fristgerecht offenlegt, erhält automatisch ein Ordnungsgeldverfahren:
- Erst-Ordnungsgeld: 2.500 EUR
- Steigerung: Bis 25.000 EUR bei Nichtbefolgung
- Nachfrist: 6 Wochen. Bei Offenlegung innerhalb der Nachfrist wird das Ordnungsgeld halbiert (mindestens 1.250 EUR)
Steuerberater-Fristen vs. Selbsteinreicher
Einer der häufigsten Irrtümer: Viele Geschäftsführer glauben, dass sie automatisch die verlängerte Frist (30.04.2027) nutzen können, sobald sie einen Steuerberater haben. Das stimmt nicht ganz. Hier die Unterschiede:
| Kriterium | Selbsteinreicher | Mit Steuerberater |
|---|---|---|
| Steuererklärung 2025 | 31.07.2026 | 30.04.2027 |
| USt-VA Frist | 10. des Folgemonats | 10. des Folgemonats (gleich!) |
| Lohnsteuer | 10. des Folgemonats | 10. des Folgemonats (gleich!) |
| Vorauszahlungen | Quartalstermine | Quartalstermine (gleich!) |
| Jahresabschluss | Nach § 264 HGB | Nach § 264 HGB (gleich!) |
| Bundesanzeiger | 31.12.2026 | 31.12.2026 (gleich!) |
Die verlängerte Frist gilt ausschließlich für die Jahressteuererklärungen. Alle laufenden Pflichten -- USt-VA, Lohnsteuer, Vorauszahlungen -- bleiben identisch.
Wichtig: Die verlängerte Frist setzt voraus, dass der Steuerberater die Erklärung tatsächlich erstellt. Wenn du den Steuerberater im Juli kündigst und die Erklärung selbst machst, gilt rückwirkend die kürzere Frist (31.07.2026). Das Finanzamt prüft das.
Ob sich ein Steuerberater für deine GmbH lohnt, analysieren wir in unserem Artikel Steuerberater-Kosten GmbH 2026.
Tipp für Selbsteinreicher: Fang spätestens im April mit der Steuererklärung an. Juli klingt weit weg, aber die E-Bilanz, die Anlage GK und die Gewerbesteuererklärung brauchen Zeit -- vor allem beim ersten Mal. Mit Steuernaut kannst du viele Schritte automatisieren und behältst die Übersicht über alle Fristen.
Praktische Tipps für die Organisation
Fristprobleme entstehen selten durch Unwissen, sondern durch fehlende Struktur. Diese Gewohnheiten helfen:
- Feste Buchhaltungstage: Block dir den 5. jedes Monats für die Buchhaltung. Dann hast du fünf Tage Puffer bis zur USt-VA-Frist.
- Vorauszahlungen im Kalender: Trage die KSt-Termine (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.) und die GewSt-Termine (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) mit einer Woche Vorlauf ein.
- Jahresabschluss früh anfangen: Auch wenn du als kleine GmbH bis September Zeit hast -- fang im Januar an. Je länger du wartest, desto schwieriger wird es, alle Belege zusammenzubekommen.
- Dauerfristverlängerung sofort beantragen: Fünf Minuten Aufwand über ELSTER, ein Monat mehr Luft jeden Monat.
- Offenlegung nicht vergessen: Der Bundesanzeiger ist die Frist, die am häufigsten übersehen wird. Das Ordnungsgeld kommt automatisch und ohne Vorwarnung.
FAQ: Häufige Fragen zu steuerlichen Fristen 2026
Was passiert, wenn ich die USt-VA einen Tag zu spät abgebe?
In der Praxis passiert bei einem einzelnen Tag meist nichts, solange die Zahlung pünktlich eingeht. Allerdings kann das Finanzamt bei wiederholter Verspätung einen Verspätungszuschlag festsetzen. Die Schonfrist von drei Tagen gilt nur für die Zahlung (§ 240 Abs. 3 AO), nicht für die Abgabe der Voranmeldung selbst. Besser: Dauerfristverlängerung beantragen und das Problem dauerhaft lösen.
Kann ich die Frist für den Bundesanzeiger verlängern?
Nein. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Geschäftsjahresende (§ 325 Abs. 1a HGB) ist nicht verlängerbar. Das gilt auch dann, wenn du einen Steuerberater hast. Die einzige Möglichkeit, das Ordnungsgeld zu reduzieren, ist die Offenlegung innerhalb der sechswöchigen Nachfrist nach der ersten Androhung.
Welche Fristen gelten für eine UG (haftungsbeschränkt)?
Exakt dieselben wie für eine GmbH. Die UG ist rechtlich eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben steuerlichen Pflichten und Fristen. Der einzige Unterschied betrifft die Thesaurierungspflicht (§ 5a Abs. 3 GmbHG), die aber keinen Einfluss auf die Abgabefristen hat. Mehr dazu in unserem Artikel UG: Steuern und Buchhaltung im ersten Geschäftsjahr.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung beim Finanzamt?
Schreibe ein formloses Schreiben an dein zuständiges Finanzamt, in dem du den Grund für die Verzögerung erklärst und einen konkreten Termin für die Nachreichung nennst. Akzeptierte Gründe sind unter anderem: Krankheit, fehlende Unterlagen von Dritten, besondere Komplexität des Falls oder Wechsel des Steuerberaters. Reiche den Antrag mindestens zwei Wochen vor Fristablauf ein. Alternativ geht das auch über ELSTER unter "Sonstige Nachricht an das Finanzamt".
Muss ich als Geschäftsführer persönlich für versäumte Fristen haften?
Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG bist du nach § 34 AO dafür verantwortlich, dass die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft erfüllt werden. Bei schuldhafter Pflichtverletzung kann das Finanzamt dich persönlich in Haftung nehmen (§ 69 AO). Das betrifft vor allem nicht abgeführte Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Verspätungszuschläge und Ordnungsgelder treffen zunächst die GmbH, aber bei Insolvenz oder Vermögenslosigkeit kann der Haftungsdurchgriff auf dich als Geschäftsführer erfolgen.
Fazit
Die steuerlichen Fristen 2026 für GmbH und UG sind kein Hexenwerk, aber sie erfordern Disziplin und Struktur. Die größten Risiken liegen bei der monatlichen USt-VA (weil sie so häufig kommt), beim Jahresabschluss (weil drei Teilfristen ineinandergreifen) und bei der Bundesanzeiger-Offenlegung (weil das Ordnungsgeld automatisch und ohne Vorwarnung kommt).
Trage dir die Termine in deinen Kalender ein, beantrage die Dauerfristverlängerung und fang mit dem Jahresabschluss nicht erst im September an. Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Unternehmen voranbringen.
Einen vollständigen Überblick über alle Steuerarten deiner GmbH findest du in unserem Artikel GmbH Steuern 2026: Alle Steuerarten im Überblick.