Letzte Aktualisierung: 30. Januar 2026
Der Jahresabschluss ist fertig, die E-Bilanz übermittelt – aber damit ist die Arbeit noch nicht getan. Jede GmbH und UG muss zusätzlich eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Viele Unternehmer denken, das geht nur mit Steuerberater. Stimmt nicht. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Tools kannst du die KSt-Erklärung selbst erstellen und dabei mehrere hundert Euro sparen.
Was ist die Körperschaftsteuererklärung?
Die Körperschaftsteuererklärung (KSt-Erklärung) ist die Steuererklärung deiner Kapitalgesellschaft. Während du als Privatperson Einkommensteuer zahlst, zahlt deine GmbH oder UG Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn.
Wichtig: Die Körperschaftsteuererklärung ist nicht dasselbe wie die E-Bilanz. Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung deines Jahresabschlusses – quasi die Bilanz in digitaler Form. Die KSt-Erklärung ist die eigentliche Steuererklärung, in der du den zu versteuernden Gewinn ermittelst.
Wer muss eine KSt-Erklärung abgeben?
- GmbH – Immer
- UG (haftungsbeschränkt) – Immer
- AG – Immer
- Genossenschaften – Immer
- Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Auch wenn deine GmbH keinen Gewinn gemacht hat oder sogar Verlust, musst du die Erklärung abgeben. Das Finanzamt will es wissen.
Körperschaftsteuer 2025/2026: Die aktuellen Sätze
Die Körperschaftsteuer ist erfreulich einfach: Es gibt einen festen Steuersatz, keine Progression wie bei der Einkommensteuer.
| Steuerart | Satz |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15,0% |
| Solidaritätszuschlag (auf KSt) | 5,5% von 15% = 0,825% |
| Gesamt (ohne Gewerbesteuer) | 15,825% |
Dazu kommt die Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde zwischen 7% und 17% liegt. In München zahlst du mehr als in Brandenburg. Die effektive Gesamtsteuerbelastung einer GmbH liegt damit zwischen 23% und 33%.
Rechenbeispiel
Deine UG hat 2025 einen Gewinn von 50.000 Euro erzielt. Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400% (typisch für mittelgroße Städte) ergibt sich:
- Körperschaftsteuer: 50.000 × 15% = 7.500 Euro
- Solidaritätszuschlag: 7.500 × 5,5% = 412,50 Euro
- Gewerbesteuer: 50.000 × 3,5% × 400% = 7.000 Euro
- Gesamtsteuer: 14.912,50 Euro (29,8%)
Fristen für die Körperschaftsteuererklärung 2025
Die Frist für die Abgabe der KSt-Erklärung 2025 hängt davon ab, ob du einen Steuerberater beauftragst oder selbst einreichst:
| Situation | Abgabefrist |
|---|---|
| Ohne Steuerberater | 31. Juli 2026 |
| Mit Steuerberater | 30. April 2027 |
Wenn du die Erklärung selbst machst, hast du also bis Ende Juli 2026 Zeit. Das klingt weit weg, aber unterschätze den Aufwand nicht – fang lieber früh an.
Tipp: Wenn du gleichzeitig die E-Bilanz erstellst (Frist für Jahresabschluss-Erstellung ist je nach Unternehmensgröße 3-6 Monate nach Geschäftsjahresende), kannst du beide Pflichten in einem Rutsch erledigen.
Diese Formulare brauchst du
Die Körperschaftsteuererklärung besteht aus mehreren Formularen. Nicht alle sind für jedes Unternehmen relevant:
Pflicht für alle:
- KSt 1 – Hauptvordruck der Körperschaftsteuererklärung
- Anlage GK – Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb
- Anlage ZVE – Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Je nach Situation:
- Anlage AESt – Bei ausländischen Einkünften
- Anlage Gem – Bei gemeinnützigen Körperschaften
- Anlage KSt 1 F – Bei Organschaftsverhältnissen
- Anlage WA – Bei Betriebsausgabenabzug für Auslandsbeteiligungen
- Anlage Verluste – Bei Verlustvorträgen aus Vorjahren
Für eine typische vermögensverwaltende GmbH oder kleine operative UG reichen meist KSt 1, Anlage GK und Anlage ZVE.
Schritt-für-Schritt: KSt-Erklärung selbst erstellen
Schritt 1: Jahresabschluss fertigstellen
Bevor du die KSt-Erklärung anfassen kannst, muss dein Jahresabschluss stehen. Du brauchst:
- Bilanz zum 31.12.2025
- Gewinn- und Verlustrechnung 2025
- Alle Buchungen des Jahres abgeschlossen
Der Gewinn laut GuV ist dein Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Schritt 2: Steuerliche Korrekturen vornehmen
Der handelsrechtliche Gewinn (aus der GuV) ist nicht automatisch der steuerliche Gewinn. Es gibt Positionen, die du korrigieren musst:
Hinzurechnungen (erhöhen den steuerlichen Gewinn):
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben (z.B. Geschenke über 50€)
- Bewirtungskosten (30% nicht abziehbar)
- Gewerbesteuer (nicht als Betriebsausgabe abziehbar)
- Zinsen an Gesellschafter über Marktüblichem
- Verdeckte Gewinnausschüttungen
Kürzungen (mindern den steuerlichen Gewinn):
- Investitionsabzugsbeträge
- Steuerfreie Einnahmen (z.B. bestimmte Dividenden)
Schritt 3: Zu versteuerndes Einkommen ermitteln
Das zu versteuernde Einkommen berechnest du so:
Jahresüberschuss laut Handelsbilanz
+ Hinzurechnungen
- Kürzungen
= Einkommen vor Verlustabzug
- Verlustvortrag aus Vorjahren (max. 1 Mio. + 60% des übersteigenden Betrags)
= Zu versteuerndes Einkommen
Auf dieses Einkommen zahlst du dann 15% Körperschaftsteuer plus Soli.
Schritt 4: Formulare ausfüllen
Jetzt geht es ans Eingemachte. Die wichtigsten Felder:
KSt 1 (Hauptvordruck):
- Zeile 1-10: Allgemeine Angaben (Firma, Adresse, Steuernummer)
- Zeile 11: Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres
- Zeile 14-20: Art der Körperschaft
- Zeile 21ff: Angaben zu Beteiligungen
Anlage GK:
- Zeile 11: Gewinn/Verlust laut Steuerbilanz
- Zeile 21-43: Hinzurechnungen
- Zeile 44-65: Kürzungen
- Zeile 180: Summe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage ZVE:
- Hier wird das zu versteuernde Einkommen endgültig ermittelt
- Verlustabzug wird hier berücksichtigt
Schritt 5: ELSTER-Übermittlung
Die Körperschaftsteuererklärung muss elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Papierformulare akzeptiert das Finanzamt nicht mehr.
Du hast zwei Möglichkeiten:
- ELSTER Online (kostenlos): Umständlich, aber funktioniert
- Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle: Komfortabler, führt dich durch die Formulare
Häufige Fehler vermeiden
Nach hunderten von KSt-Erklärungen sehe ich immer wieder dieselben Fehler:
Fehler 1: Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgezogen
Die Gewerbesteuer mindert zwar den handelsrechtlichen Gewinn, aber steuerlich ist sie nicht abziehbar. Du musst sie in der Anlage GK wieder hinzurechnen. Vergisst du das, stimmt dein zu versteuerndes Einkommen nicht.
Fehler 2: Bewirtungskosten voll abgezogen
Bewirtungsaufwendungen sind nur zu 70% als Betriebsausgabe abziehbar. Die restlichen 30% musst du hinzurechnen. Das gilt auch, wenn du die Kosten in der Buchhaltung komplett gebucht hast.
Fehler 3: Geschäftsführergehalt vergessen anzupassen
Wenn du dir als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt zahlst, achte auf Angemessenheit. Ist das Gehalt überhöht, behandelt das Finanzamt den übersteigenden Teil als verdeckte Gewinnausschüttung – das kostet extra.
Fehler 4: Verlustvorträge nicht genutzt
Hattest du in Vorjahren Verluste? Die kannst du mit dem aktuellen Gewinn verrechnen. Aber Achtung: Es gibt Grenzen. Bis 1 Million Euro kannst du den Verlust komplett abziehen, darüber nur 60% des übersteigenden Betrags.
Fehler 5: E-Bilanz und KSt-Erklärung nicht abgestimmt
Die Zahlen in deiner E-Bilanz müssen mit denen in der KSt-Erklärung übereinstimmen. Das Finanzamt gleicht das ab. Weichen die Werte ohne Erklärung ab, kommen Rückfragen – oder schlimmer.
Was kostet die KSt-Erklärung beim Steuerberater?
Seit der StBVV-Anpassung 2025 sind die Steuerberater-Gebühren gestiegen. Für eine Körperschaftsteuererklärung einer kleinen GmbH oder UG zahlst du typischerweise:
| Leistung | Kosten 2026 |
|---|---|
| Körperschaftsteuererklärung | 325 - 650 Euro |
| Gewerbesteuererklärung | 160 - 325 Euro |
| Zusammen | 485 - 975 Euro |
Das kommt zu den Kosten für Jahresabschluss und E-Bilanz noch obendrauf. In Summe landet eine kleine GmbH schnell bei 2.000 bis 3.500 Euro pro Jahr nur für die Pflichtabgaben.
Körperschaftsteuererklärung selbst machen: Für wen lohnt es sich?
Die Selbsterstellung lohnt sich besonders für:
Vermögensverwaltende GmbHs:
- Wenige Buchungen im Jahr
- Hauptsächlich Kapitalerträge oder Mieteinnahmen
- Keine komplexen Beteiligungsstrukturen
Spardosen-UGs:
- Kaum operative Tätigkeit
- Gewinn wird thesauriert
- Wenig Geschäftsvorfälle
Holdings ohne operatives Geschäft:
- Beteiligungen an anderen Gesellschaften
- Überschaubare Dividendeneinkünfte
- Keine Mitarbeiter
Kleine operative GmbHs:
- Wenn du deine Buchhaltung selbst führst
- Überschaubare Komplexität
- Bereitschaft, sich einzuarbeiten
Für komplexe Strukturen mit vielen Beteiligungen, ausländischen Einkünften oder Organschaften würde ich weiterhin einen Steuerberater empfehlen – zumindest beim ersten Mal.
Fazit: Es ist machbar
Die Körperschaftsteuererklärung selbst zu erstellen ist kein Hexenwerk. Ja, du musst dich einarbeiten. Ja, es kostet Zeit. Aber du sparst mehrere hundert Euro pro Jahr – und verstehst endlich, was mit den Steuern deiner GmbH passiert.
Der wichtigste Tipp: Mach es nicht auf den letzten Drücker. Fang im Frühjahr 2026 an, dann hast du genug Puffer für Fragen und Korrekturen.
Mit der richtigen Software ist die Kombination aus E-Bilanz und Körperschaftsteuererklärung an einem Wochenende erledigt. Dein Steuerberater braucht dafür zwar auch nicht länger – aber er schickt dir danach eine Rechnung über 1.500 Euro.
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