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Körperschaftsteuererklärung 2025 selbst machen: Anleitung für GmbH und UG

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Steuernaut Team
30. Januar 2026
7 Min. Lesezeit

Letzte Aktualisierung: 30. Januar 2026

Der Jahresabschluss ist fertig, die E-Bilanz übermittelt – aber damit ist die Arbeit noch nicht getan. Jede GmbH und UG muss zusätzlich eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Viele Unternehmer denken, das geht nur mit Steuerberater. Stimmt nicht. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Tools kannst du die KSt-Erklärung selbst erstellen und dabei mehrere hundert Euro sparen.

Was ist die Körperschaftsteuererklärung?

Die Körperschaftsteuererklärung (KSt-Erklärung) ist die Steuererklärung deiner Kapitalgesellschaft. Während du als Privatperson Einkommensteuer zahlst, zahlt deine GmbH oder UG Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn.

Wichtig: Die Körperschaftsteuererklärung ist nicht dasselbe wie die E-Bilanz. Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung deines Jahresabschlusses – quasi die Bilanz in digitaler Form. Die KSt-Erklärung ist die eigentliche Steuererklärung, in der du den zu versteuernden Gewinn ermittelst.

Wer muss eine KSt-Erklärung abgeben?

  • GmbH – Immer
  • UG (haftungsbeschränkt) – Immer
  • AG – Immer
  • Genossenschaften – Immer
  • Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Auch wenn deine GmbH keinen Gewinn gemacht hat oder sogar Verlust, musst du die Erklärung abgeben. Das Finanzamt will es wissen.

Körperschaftsteuer 2025/2026: Die aktuellen Sätze

Die Körperschaftsteuer ist erfreulich einfach: Es gibt einen festen Steuersatz, keine Progression wie bei der Einkommensteuer.

SteuerartSatz
Körperschaftsteuer15,0%
Solidaritätszuschlag (auf KSt)5,5% von 15% = 0,825%
Gesamt (ohne Gewerbesteuer)15,825%

Dazu kommt die Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde zwischen 7% und 17% liegt. In München zahlst du mehr als in Brandenburg. Die effektive Gesamtsteuerbelastung einer GmbH liegt damit zwischen 23% und 33%.

Rechenbeispiel

Deine UG hat 2025 einen Gewinn von 50.000 Euro erzielt. Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400% (typisch für mittelgroße Städte) ergibt sich:

  • Körperschaftsteuer: 50.000 × 15% = 7.500 Euro
  • Solidaritätszuschlag: 7.500 × 5,5% = 412,50 Euro
  • Gewerbesteuer: 50.000 × 3,5% × 400% = 7.000 Euro
  • Gesamtsteuer: 14.912,50 Euro (29,8%)

Fristen für die Körperschaftsteuererklärung 2025

Die Frist für die Abgabe der KSt-Erklärung 2025 hängt davon ab, ob du einen Steuerberater beauftragst oder selbst einreichst:

SituationAbgabefrist
Ohne Steuerberater31. Juli 2026
Mit Steuerberater30. April 2027

Wenn du die Erklärung selbst machst, hast du also bis Ende Juli 2026 Zeit. Das klingt weit weg, aber unterschätze den Aufwand nicht – fang lieber früh an.

Tipp: Wenn du gleichzeitig die E-Bilanz erstellst (Frist für Jahresabschluss-Erstellung ist je nach Unternehmensgröße 3-6 Monate nach Geschäftsjahresende), kannst du beide Pflichten in einem Rutsch erledigen.

Diese Formulare brauchst du

Die Körperschaftsteuererklärung besteht aus mehreren Formularen. Nicht alle sind für jedes Unternehmen relevant:

Pflicht für alle:

  • KSt 1 – Hauptvordruck der Körperschaftsteuererklärung
  • Anlage GK – Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb
  • Anlage ZVE – Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Je nach Situation:

  • Anlage AESt – Bei ausländischen Einkünften
  • Anlage Gem – Bei gemeinnützigen Körperschaften
  • Anlage KSt 1 F – Bei Organschaftsverhältnissen
  • Anlage WA – Bei Betriebsausgabenabzug für Auslandsbeteiligungen
  • Anlage Verluste – Bei Verlustvorträgen aus Vorjahren

Für eine typische vermögensverwaltende GmbH oder kleine operative UG reichen meist KSt 1, Anlage GK und Anlage ZVE.

Schritt-für-Schritt: KSt-Erklärung selbst erstellen

Schritt 1: Jahresabschluss fertigstellen

Bevor du die KSt-Erklärung anfassen kannst, muss dein Jahresabschluss stehen. Du brauchst:

  • Bilanz zum 31.12.2025
  • Gewinn- und Verlustrechnung 2025
  • Alle Buchungen des Jahres abgeschlossen

Der Gewinn laut GuV ist dein Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.

Schritt 2: Steuerliche Korrekturen vornehmen

Der handelsrechtliche Gewinn (aus der GuV) ist nicht automatisch der steuerliche Gewinn. Es gibt Positionen, die du korrigieren musst:

Hinzurechnungen (erhöhen den steuerlichen Gewinn):

  • Nicht abziehbare Betriebsausgaben (z.B. Geschenke über 50€)
  • Bewirtungskosten (30% nicht abziehbar)
  • Gewerbesteuer (nicht als Betriebsausgabe abziehbar)
  • Zinsen an Gesellschafter über Marktüblichem
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen

Kürzungen (mindern den steuerlichen Gewinn):

  • Investitionsabzugsbeträge
  • Steuerfreie Einnahmen (z.B. bestimmte Dividenden)

Schritt 3: Zu versteuerndes Einkommen ermitteln

Das zu versteuernde Einkommen berechnest du so:

  Jahresüberschuss laut Handelsbilanz
+ Hinzurechnungen
- Kürzungen
= Einkommen vor Verlustabzug

- Verlustvortrag aus Vorjahren (max. 1 Mio. + 60% des übersteigenden Betrags)
= Zu versteuerndes Einkommen

Auf dieses Einkommen zahlst du dann 15% Körperschaftsteuer plus Soli.

Schritt 4: Formulare ausfüllen

Jetzt geht es ans Eingemachte. Die wichtigsten Felder:

KSt 1 (Hauptvordruck):

  • Zeile 1-10: Allgemeine Angaben (Firma, Adresse, Steuernummer)
  • Zeile 11: Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres
  • Zeile 14-20: Art der Körperschaft
  • Zeile 21ff: Angaben zu Beteiligungen

Anlage GK:

  • Zeile 11: Gewinn/Verlust laut Steuerbilanz
  • Zeile 21-43: Hinzurechnungen
  • Zeile 44-65: Kürzungen
  • Zeile 180: Summe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Anlage ZVE:

  • Hier wird das zu versteuernde Einkommen endgültig ermittelt
  • Verlustabzug wird hier berücksichtigt

Schritt 5: ELSTER-Übermittlung

Die Körperschaftsteuererklärung muss elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Papierformulare akzeptiert das Finanzamt nicht mehr.

Du hast zwei Möglichkeiten:

  1. ELSTER Online (kostenlos): Umständlich, aber funktioniert
  2. Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle: Komfortabler, führt dich durch die Formulare

Häufige Fehler vermeiden

Nach hunderten von KSt-Erklärungen sehe ich immer wieder dieselben Fehler:

Fehler 1: Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgezogen

Die Gewerbesteuer mindert zwar den handelsrechtlichen Gewinn, aber steuerlich ist sie nicht abziehbar. Du musst sie in der Anlage GK wieder hinzurechnen. Vergisst du das, stimmt dein zu versteuerndes Einkommen nicht.

Fehler 2: Bewirtungskosten voll abgezogen

Bewirtungsaufwendungen sind nur zu 70% als Betriebsausgabe abziehbar. Die restlichen 30% musst du hinzurechnen. Das gilt auch, wenn du die Kosten in der Buchhaltung komplett gebucht hast.

Fehler 3: Geschäftsführergehalt vergessen anzupassen

Wenn du dir als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt zahlst, achte auf Angemessenheit. Ist das Gehalt überhöht, behandelt das Finanzamt den übersteigenden Teil als verdeckte Gewinnausschüttung – das kostet extra.

Fehler 4: Verlustvorträge nicht genutzt

Hattest du in Vorjahren Verluste? Die kannst du mit dem aktuellen Gewinn verrechnen. Aber Achtung: Es gibt Grenzen. Bis 1 Million Euro kannst du den Verlust komplett abziehen, darüber nur 60% des übersteigenden Betrags.

Fehler 5: E-Bilanz und KSt-Erklärung nicht abgestimmt

Die Zahlen in deiner E-Bilanz müssen mit denen in der KSt-Erklärung übereinstimmen. Das Finanzamt gleicht das ab. Weichen die Werte ohne Erklärung ab, kommen Rückfragen – oder schlimmer.

Was kostet die KSt-Erklärung beim Steuerberater?

Seit der StBVV-Anpassung 2025 sind die Steuerberater-Gebühren gestiegen. Für eine Körperschaftsteuererklärung einer kleinen GmbH oder UG zahlst du typischerweise:

LeistungKosten 2026
Körperschaftsteuererklärung325 - 650 Euro
Gewerbesteuererklärung160 - 325 Euro
Zusammen485 - 975 Euro

Das kommt zu den Kosten für Jahresabschluss und E-Bilanz noch obendrauf. In Summe landet eine kleine GmbH schnell bei 2.000 bis 3.500 Euro pro Jahr nur für die Pflichtabgaben.

Körperschaftsteuererklärung selbst machen: Für wen lohnt es sich?

Die Selbsterstellung lohnt sich besonders für:

Vermögensverwaltende GmbHs:

  • Wenige Buchungen im Jahr
  • Hauptsächlich Kapitalerträge oder Mieteinnahmen
  • Keine komplexen Beteiligungsstrukturen

Spardosen-UGs:

  • Kaum operative Tätigkeit
  • Gewinn wird thesauriert
  • Wenig Geschäftsvorfälle

Holdings ohne operatives Geschäft:

  • Beteiligungen an anderen Gesellschaften
  • Überschaubare Dividendeneinkünfte
  • Keine Mitarbeiter

Kleine operative GmbHs:

  • Wenn du deine Buchhaltung selbst führst
  • Überschaubare Komplexität
  • Bereitschaft, sich einzuarbeiten

Für komplexe Strukturen mit vielen Beteiligungen, ausländischen Einkünften oder Organschaften würde ich weiterhin einen Steuerberater empfehlen – zumindest beim ersten Mal.

Fazit: Es ist machbar

Die Körperschaftsteuererklärung selbst zu erstellen ist kein Hexenwerk. Ja, du musst dich einarbeiten. Ja, es kostet Zeit. Aber du sparst mehrere hundert Euro pro Jahr – und verstehst endlich, was mit den Steuern deiner GmbH passiert.

Der wichtigste Tipp: Mach es nicht auf den letzten Drücker. Fang im Frühjahr 2026 an, dann hast du genug Puffer für Fragen und Korrekturen.

Mit der richtigen Software ist die Kombination aus E-Bilanz und Körperschaftsteuererklärung an einem Wochenende erledigt. Dein Steuerberater braucht dafür zwar auch nicht länger – aber er schickt dir danach eine Rechnung über 1.500 Euro.


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