Stand: 20. August 2026
Du kannst deinen Steuerberater jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Begründung (§ 627 BGB), und er muss dir alle Unterlagen herausgeben, die zu deinem Mandat gehören (§ 66 StBerG). Was die meisten Anleitungen auslassen: Sie beschreiben nur den Wechsel zum nächsten Berater. Diese Anleitung zeigt zusätzlich den Weg, den immer mehr kleine GmbHs und UGs gehen, nämlich die Übernahme in Eigenregie, und welche Pflichten dann in welcher Reihenfolge bei dir landen.
Darf ich meinen Steuerberater einfach kündigen?
Ja. Das Steuerberater-Mandat ist ein Dienstvertrag über Dienste höherer Art (§ 627 BGB). Du kannst ihn jederzeit kündigen, auch mitten im Jahr, auch mitten in einem laufenden Auftrag. Eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt es nicht.
Zwei Einschränkungen sind trotzdem wichtig:
- Vertragliche Fristen. Manche Kanzleien vereinbaren in ihren Auftragsbedingungen eine Kündigungsfrist, üblich sind drei Monate zum Jahresende. Prüfe den Steuerberatungsvertrag, bevor du kündigst. Solche Klauseln sind bei Dauermandaten grundsätzlich zulässig.
- Kündigung zur Unzeit. Kündigst du mitten in einer laufenden Frist (etwa zwei Wochen vor Abgabe der Körperschaftsteuererklärung), haftest du selbst für die Folgen. Der Berater muss ein angefangenes Werk nicht kostenlos zu Ende bringen.
Die Kündigung selbst ist formfrei. Schriftlich per Einwurfeinschreiben ist trotzdem der übliche Weg, weil du den Zugang später beweisen können willst. Ein Satz genügt: „Hiermit kündige ich das Steuerberatungsmandat für die [Firma] GmbH mit sofortiger Wirkung."
Welche Unterlagen muss der Steuerberater herausgeben?
Nach der Kündigung hat deine GmbH einen Herausgabeanspruch auf die Handakte (§ 66 StBerG). Dazu gehört alles, was du dem Berater überlassen hast oder was er für dich von Dritten erhalten hat:
| Muss herausgegeben werden | Muss nicht herausgegeben werden |
|---|---|
| Original-Belege, Verträge, Kontoauszüge | interne Notizen der Kanzlei |
| Jahresabschlüsse und Steuererklärungen | Entwürfe und Arbeitspapiere |
| Steuerbescheide und Finanzamts-Korrespondenz | Korrespondenz der Kanzlei mit Dritten |
| Buchführungsdaten (auch elektronisch) | Kopien, die die Kanzlei für sich angefertigt hat |
Für die elektronischen Datenbestände hat die Bundessteuerberaterkammer eigene Hinweise veröffentlicht: Die Kanzlei soll die Daten in einem verwertbaren Format übergeben, bei DATEV-Kanzleien läuft das über einen Bestandsexport. Bestehe auf diesem Export auch dann, wenn du künftig selbst buchst, denn ohne die historischen Buchungsdaten fehlen dir Anfangsbestände, Anlagespiegel und Abschreibungsverläufe.
Das Zurückbehaltungsrecht ist die häufigste Blockade: Solange eine fällige und abgerechnete Honorarforderung offen ist, darf der Berater die Unterlagen genau dieses Mandats zurückhalten (§ 66 Abs. 3 StBerG). Er darf aber nicht pauschal alles einbehalten, wenn nur eine Teilrechnung strittig ist, und er darf keine Unterlagen zurückhalten, die du für laufende gesetzliche Fristen zwingend brauchst. Praktisch heißt das: Endabrechnung anfordern, unstrittige Beträge zahlen, Herausgabe parallel schriftlich verlangen.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Zeitpunkt wählen. Der sauberste Schnitt ist nach Abgabe eines kompletten Veranlagungsjahres: Jahresabschluss eingereicht, E-Bilanz übermittelt, Bescheide da. Dann gibt es kein angefangenes Werk und keine Diskussion über anteilige Honorare.
- Vertrag prüfen. Kündigungsfrist? Pauschalvereinbarung? Beides steht im Steuerberatungsvertrag oder in den Auftragsbedingungen.
- Schriftlich kündigen. Einwurfeinschreiben, ein Satz, Datum. Eine Begründung schuldest du nicht, ein sachlicher Ton hilft trotzdem, weil du die Kanzlei für die Übergabe noch brauchst.
- Herausgabe verlangen. Konkret auflisten: Handakte, Original-Belege, DATEV-Bestandsexport (oder das Format deiner Kanzleisoftware), Zugangsdaten zu Portalen, die auf die GmbH laufen.
- Vollmachten widerrufen. Die Empfangsvollmacht beim Finanzamt und die ELSTER-Berechtigungen des Beraters widerrufen, sonst landen deine Bescheide weiter in der alten Kanzlei. Das geht formlos ans Finanzamt oder über das ELSTER-Portal.
- Endabrechnung anfordern und prüfen. Abgerechnet wird nach StBVV für tatsächlich erbrachte Leistungen. Anzahlungen für nicht mehr erbrachte Leistungen bekommst du zurück.
Wechsel zur Selbst-Erstellung: was danach bei dir landet
Wenn du nicht zum nächsten Berater wechselst, sondern übernimmst, gehören ab dem Stichtag diese Pflichten dir. Die gute Nachricht: Für eine kleine GmbH oder UG ohne Besonderheiten ist jede einzelne davon machbar, und für die meisten gibt es hier schon eine Anleitung.
| Pflicht | Frist | Anleitung |
|---|---|---|
| Laufende Buchführung | fortlaufend | GoBD-konforme Software statt Schuhkarton |
| Umsatzsteuervoranmeldung | monatlich/quartalsweise, 10. des Folgemonats | Umsatzsteuer-Rechner |
| Jahresabschluss + E-Bilanz | bis 31.07. des Folgejahres (ohne Berater) | E-Bilanz selbst erstellen |
| Körperschaftsteuererklärung | wie Jahresabschluss | KSt-Erklärung selbst machen |
| Gewerbesteuererklärung | wie Jahresabschluss | Gewerbesteuer-Rechner |
| Offenlegung Bundesanzeiger | 12 Monate nach Geschäftsjahresende | Offenlegung ohne Ordnungsgeld |
Beachte den Fristen-Effekt des Wechsels: Mit Steuerberater gilt für die Steuererklärungen die verlängerte Abgabefrist, ohne ihn die reguläre. Für das Veranlagungsjahr, in dem du wechselst, rückt die Abgabe also näher. Plane den Wechsel deshalb nicht in die Wochen vor eine ohnehin knappe Frist.
Was du realistisch einkalkulieren solltest: Der erste selbst erstellte Abschluss kostet dich Einarbeitung, vor allem beim Kontenrahmen und bei der E-Bilanz-Taxonomie. Genau diese Strecke bauen wir mit Steuernaut, einer Software, die dich von der Buchführung bis zur ELSTER-Übermittlung führt. Der Start ist für 2026 geplant; auf der Warteliste erfährst du als Erster, wenn es losgeht.
Der Zeitplan für den ersten eigenen Abschluss
Angenommen, dein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2026 und du kündigst zum Jahreswechsel. Dann sieht der rückwärts gerechnete Kalender für deinen ersten eigenen Abschluss so aus:
| Wann | Was | Warum dann |
|---|---|---|
| Dezember 2026 | Kündigung + Herausgabe anstoßen, ELSTER-Organisationszertifikat beantragen | Zertifikat braucht ~2 Wochen, Übergabe erfahrungsgemäß 4-6 Wochen |
| Januar 2027 | DATEV-Bestand importieren, Buchführung ab 01.01. selbst führen | sauberer Schnitt zum Geschäftsjahresbeginn |
| ab 10.02.2027 | erste eigene Umsatzsteuervoranmeldung | 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung ein Monat später |
| Frühjahr 2027 | Jahresabschluss 2026 erstellen (den letzten macht meist noch der alte Berater, das gehört in die Kündigungsvereinbarung) | klare Verantwortungsgrenze je Veranlagungsjahr |
| bis 31.07.2028 | erster komplett eigener Abschluss (für 2027): E-Bilanz, KSt, GewSt | reguläre Frist ohne Berater-Verlängerung |
| bis 31.12.2028 | Offenlegung 2027 im Bundesanzeiger | 12-Monats-Frist, nicht verlängerbar |
Der wichtigste Punkt in diesem Plan ist die Verantwortungsgrenze: Kläre in der Kündigung ausdrücklich, wer den letzten gemeinsamen Abschluss macht. Der alte Berater kennt das Jahr, du kennst es noch nicht, und die verlängerte Abgabefrist gilt nur mit ihm.
Zur Buchführung selbst: Übernimm den Kontenrahmen, den deine bisherige Kanzlei verwendet hat (fast immer SKR03 oder SKR04, steht im Bestandsexport). Ein Wechsel des Kontenrahmens mitten in der Firmenhistorie macht jede Vorjahresvergleichbarkeit kaputt. Und archiviere Belege von Tag eins GoBD-konform, also unveränderbar und maschinenlesbar, denn das prüft das Finanzamt bei selbstbuchenden Gesellschaften zuerst.
Häufige Streitpunkte und wie du sie vermeidest
„Die Unterlagen kommen nicht." Setze eine Frist von 14 Tagen, danach hilft ein Hinweis auf § 66 StBerG und die zuständige Steuerberaterkammer. Die Kammern nehmen Beschwerden über verweigerte Herausgabe ernst, weil sie berufsrechtlich relevant ist.
„Plötzlich kommt eine hohe Endabrechnung." Lass dir jede Position nach StBVV-Gebührentatbestand aufschlüsseln. Für nicht erbrachte Leistungen darf nichts berechnet werden, angefangene Leistungen werden anteilig abgerechnet.
„Der Berater hat die ELSTER-Zugänge." Zertifikate, die auf die GmbH selbst ausgestellt sind, gehören der GmbH. Hat bisher ausschließlich die Kanzlei übermittelt, brauchst du ein eigenes Organisationszertifikat über das ELSTER-Portal; die Registrierung dauert etwa zwei Wochen, also rechtzeitig starten.
„Mitten im Jahr fehlt mir die Buchführung." Der DATEV-Bestandsexport enthält die Buchungen bis zum Stichtag. Jede gängige Buchhaltungssoftware kann DATEV-Bestände importieren, damit setzt du ohne Lücke auf dem Stichtag auf.
Zusammenfassung
Kündigen ist der einfachste Teil: ein Satz, keine Frist, keine Begründung (§ 627 BGB). Der eigentliche Wechsel entscheidet sich an der Übergabe, also an Handakte, DATEV-Export und Vollmachten, und an der Wahl des richtigen Zeitpunkts nach einem abgeschlossenen Veranlagungsjahr. Wer danach selbst übernimmt, bekommt jede der anstehenden Pflichten mit den verlinkten Anleitungen gelöst. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall; bei Sonderfällen wie laufenden Betriebsprüfungen oder strittigen Honoraren gehört ein Fachanwalt oder die Steuerberaterkammer an deine Seite.