Der Bundesanzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Bundesrepublik Deutschland. GmbHs und UGs müssen hier ihren Jahresabschluss veröffentlichen.
Wer muss veröffentlichen?
- GmbH - Immer
- UG (haftungsbeschränkt) - Immer
- AG, KGaA - Immer
- Einzelunternehmen - Nein (außer wenn im HR)
Was wird veröffentlicht?
Je nach Unternehmensgröße:
| Größe | Bilanz | GuV | Anhang |
|---|---|---|---|
| Kleinst | Verkürzt | Nein | Nein |
| Klein | Verkürzt | Nein | Verkürzt |
| Mittel | Verkürzt | Ja | Ja |
| Groß | Vollständig | Ja | Ja |
Die meisten GmbHs/UGs sind Kleinst- oder Kleinunternehmen.
Fristen
- 12 Monate nach dem Bilanzstichtag
- Für Geschäftsjahr 2025: Bis 31.12.2026
Kosten
- Einreichung: ~25-50€
- Ordnungsgeld bei Verstoß: 2.500-25.000€
Wie einreichen?
1. Registrieren auf bundesanzeiger.de
2. Jahresabschluss hochladen
3. Bezahlen und absenden