Fristen
Stand:
Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Die verlängerte Frist gilt nicht nur bei Steuerberatern, sondern bei allen Beratenen nach § 149 Abs. 3 AO, also auch bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Lohnsteuerhilfevereinen (§§ 3, 4 StBerG). Gesetzlicher Termin ist der letzte Februartag, hier der 28. Februar 2027. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, endet die Frist nach § 108 Abs. 3 AO erst am Montag, dem 1. März 2027.
Ohne Berater können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen:
Die E-Bilanz ist Teil der steuerlichen Pflichten:
Alle drei können Sie mit Steuernaut selbst erstellen und einreichen.
Hinweis: Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 StBerG). Genannte Beträge, Fristen und Rechtsstände können sich ändern und bilden nicht jeden Einzelfall ab. Angaben ohne Gewähr.
Die Antwort erklärt die Pflicht. Erledigen können Sie sie mit steuernaut: Unterlagen hochladen, jeden Wert prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt.
Konto anlegen, kostenlos