Fristen

Wann muss die E-Bilanz abgegeben werden?

Auf einen Blick

Ohne Berater
31. Juli 2026
Mit Berater
1. März 2027
Zusammen mit
Steuererklärung

Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Abgabefristen für Geschäftsjahr 2025

SituationFrist
Ohne Berater**31. Juli 2026**
Mit Berater (§§ 3, 4 StBerG)**1. März 2027**

Die verlängerte Frist gilt nicht nur bei Steuerberatern, sondern bei allen Beratenen nach § 149 Abs. 3 AO, also auch bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Lohnsteuerhilfevereinen (§§ 3, 4 StBerG). Gesetzlicher Termin ist der letzte Februartag, hier der 28. Februar 2027. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, endet die Frist nach § 108 Abs. 3 AO erst am Montag, dem 1. März 2027.

Fristverlängerung

Ohne Berater können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen:

  • Formloser Antrag
  • Begründung erforderlich
  • Wird oft gewährt

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

1. Erinnerung vom Finanzamt

2. Verspätungszuschlag: 0,25% der Steuerschuld/Monat (mind. 25€)

3. Zwangsgeld bei weiterer Nichtabgabe

E-Bilanz und Steuererklärung

Die E-Bilanz ist Teil der steuerlichen Pflichten:

  • E-Bilanz → Bilanz und GuV ans Finanzamt
  • Körperschaftsteuererklärung → Berechnung der Steuerschuld
  • Gewerbesteuererklärung → Berechnung der Gewerbesteuer

Alle drei können Sie mit Steuernaut selbst erstellen und einreichen.

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Mit Steuernaut erstellen Sie E-Bilanz, Jahresabschluss und Steuererklärungen für Ihre GmbH, UG oder Holding selbst, für 299€/Jahr. Ob sich das gegenüber einem Steuerberater lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

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