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Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR?

Definition

Stand:

Auf einen Blick

BilanzGmbH, UG, große Einzelunternehmen
EÜRFreelancer, kleine Gewerbetreibende
Grenze800.000€ Umsatz / 80.000€ Gewinn

Antwort

Bilanz und EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) sind zwei verschiedene Methoden zur Gewinnermittlung.

Der Hauptunterschied

AspektBilanzEÜR
PrinzipVermögensvergleichZufluss-Abfluss
KomplexitätHöherEinfacher
AufwandDoppelte BuchführungEinfache Buchführung
StichtagBilanzstichtagZahlungszeitpunkt

Wer muss bilanzieren?

Bilanzierungspflicht:

  • GmbH und UG - Immer
  • AG, KGaA - Immer
  • Einzelunternehmen mit >800.000€ Umsatz oder >80.000€ Gewinn (§ 241a HGB)
  • Im Handelsregister eingetragene Kaufleute

EÜR erlaubt:

  • Freiberufler (immer)
  • Kleingewerbetreibende
  • Einzelunternehmen unter den Grenzen

Bilanz

✅ Bessere Übersicht über Vermögen

✅ Höhere Aussagekraft für Banken

❌ Aufwändiger

❌ Teurer beim Steuerberater

EÜR

✅ Einfacher

✅ Günstiger

❌ Keine Vermögensübersicht

❌ Weniger aussagekräftig

Hinweis: Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 StBerG). Genannte Beträge, Fristen und Rechtsstände können sich ändern und bilden nicht jeden Einzelfall ab. Angaben ohne Gewähr.

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