Bilanz und EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) sind zwei verschiedene Methoden zur Gewinnermittlung.
Der Hauptunterschied
| Aspekt | Bilanz | EÜR |
|---|---|---|
| Prinzip | Vermögensvergleich | Zufluss-Abfluss |
| Komplexität | Höher | Einfacher |
| Aufwand | Doppelte Buchführung | Einfache Buchführung |
| Stichtag | Bilanzstichtag | Zahlungszeitpunkt |
Wer muss bilanzieren?
Bilanzierungspflicht:
- GmbH und UG - Immer
- AG, KGaA - Immer
- Einzelunternehmen mit >600.000€ Umsatz oder >60.000€ Gewinn
- Im Handelsregister eingetragene Kaufleute
EÜR erlaubt:
- Freiberufler (immer)
- Kleingewerbetreibende
- Einzelunternehmen unter den Grenzen
Vor- und Nachteile
Bilanz
✅ Bessere Übersicht über Vermögen
✅ Höhere Aussagekraft für Banken
❌ Aufwändiger
❌ Teurer beim Steuerberater
EÜR
✅ Einfacher
✅ Günstiger
❌ Keine Vermögensübersicht
❌ Weniger aussagekräftig