Definition
Stand:
Bilanz und EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) sind zwei verschiedene Methoden zur Gewinnermittlung.
Bilanzierungspflicht:
EÜR erlaubt:
✅ Bessere Übersicht über Vermögen
✅ Höhere Aussagekraft für Banken
❌ Aufwändiger
❌ Teurer beim Steuerberater
✅ Einfacher
✅ Günstiger
❌ Keine Vermögensübersicht
❌ Weniger aussagekräftig
Hinweis: Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 StBerG). Genannte Beträge, Fristen und Rechtsstände können sich ändern und bilden nicht jeden Einzelfall ab. Angaben ohne Gewähr.
Die Antwort erklärt die Pflicht. Erledigen können Sie sie mit steuernaut: Unterlagen hochladen, jeden Wert prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt.
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