Letzte Aktualisierung: 16. Juni 2026
Du hast eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet und fragst dich, was im ersten Geschäftsjahr steuerlich auf dich zukommt? Die kurze Antwort: rund 30 % deines Gewinns gehen an Finanzamt und Gemeinde. Die längere Antwort hängt von deinem Gewinn, deinem Gewerbesteuer-Hebesatz und der gesetzlichen Rücklagepflicht ab.
In diesem Artikel rechnen wir dir die Steuerlast einer UG für drei typische Umsatzgrößen (20.000 €, 50.000 € und 100.000 €) konkret vor und zeigen, mit welchen Rechnern du deine eigene Zahl in zwei Minuten ermittelst.
Welche Steuern zahlt eine UG?
Eine UG ist steuerlich eine Kapitalgesellschaft -- genau wie eine GmbH. Auf den Gewinn (nicht den Umsatz!) fallen drei Steuern an:
- Körperschaftsteuer: 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 KStG).
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Körperschaftsteuer, also effektiv 0,825 % des Gewinns.
- Gewerbesteuer: Steuermesszahl 3,5 % multipliziert mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. Bei einem Hebesatz von 400 % sind das effektiv 14 % des Gewinns (§ 11 GewStG).
In Summe landest du bei einem Hebesatz von 400 % bei einer Gesamtbelastung von etwa 29,83 % des Gewinns.
Häufiger Irrtum: Den Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € gibt es nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie die UG zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn. Die Umsatzsteuer ist hier nicht berücksichtigt, weil sie ein durchlaufender Posten ist und deinen Gewinn nicht mindert.
UG Steuern berechnen: 3 Beispiele für 2026
Die folgenden Rechnungen gehen von einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % aus (deutscher Durchschnitt). Steuern fallen auf den Gewinn an, deshalb nehmen wir je Umsatzgröße eine realistische Kostenquote an.
Beispiel 1: 20.000 € Umsatz
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umsatz | 20.000 € |
| ./. Betriebsausgaben (angenommen) | 8.000 € |
| Gewinn vor Steuern | 12.000 € |
| Gewerbesteuer (14 %) | 1.680 € |
| Körperschaftsteuer (15 %) | 1.800 € |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt) | 99 € |
| Steuern gesamt | 3.579 € |
| Gewinn nach Steuern | 8.421 € |
Beispiel 2: 50.000 € Umsatz
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umsatz | 50.000 € |
| ./. Betriebsausgaben (angenommen) | 20.000 € |
| Gewinn vor Steuern | 30.000 € |
| Gewerbesteuer (14 %) | 4.200 € |
| Körperschaftsteuer (15 %) | 4.500 € |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt) | 247,50 € |
| Steuern gesamt | 8.947,50 € |
| Gewinn nach Steuern | 21.052,50 € |
Beispiel 3: 100.000 € Umsatz
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umsatz | 100.000 € |
| ./. Betriebsausgaben (angenommen) | 45.000 € |
| Gewinn vor Steuern | 55.000 € |
| Gewerbesteuer (14 %) | 7.700 € |
| Körperschaftsteuer (15 %) | 8.250 € |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt) | 453,75 € |
| Steuern gesamt | 16.403,75 € |
| Gewinn nach Steuern | 38.596,25 € |
Die effektive Steuerquote bleibt in allen drei Fällen bei rund 29,83 % -- die Körperschaftsteuer kennt im Gegensatz zur Einkommensteuer keinen progressiven Tarif.
Deine eigene Zahl in 2 Minuten
Die Beispiele oben arbeiten mit angenommenen Kosten und einem Hebesatz von 400 %. Für deine konkrete Situation rechnest du am besten mit den Tools von Steuernaut:
- Körperschaftsteuer-Rechner -- KSt plus Soli auf deinen Gewinn.
- Gewerbesteuer-Rechner -- mit dem echten Hebesatz deiner Gemeinde.
- Steuerlast-Vergleich -- UG gegen Einzelunternehmen und GmbH im direkten Vergleich.
Den Hebesatz deiner Gemeinde findest du auf deren Website oder im Hebesatz-Verzeichnis des Statistischen Bundesamts.
Die Besonderheit der UG: Rücklagepflicht
Anders als eine GmbH muss eine UG einen Teil ihres Gewinns einbehalten. Nach § 5a Abs. 3 GmbHG musst du 25 % des Jahresüberschusses (nach Steuern) in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis dein Stammkapital 25.000 € erreicht. Erst dann darfst du dich in eine reguläre GmbH umwandeln oder den vollen Gewinn ausschütten.
Im Beispiel mit 50.000 € Umsatz bedeutet das: Von den 21.052,50 € Gewinn nach Steuern wandern 5.263,13 € in die Rücklage. Ausschütten kannst du im ersten Jahr also maximal rund 15.789 €. Auf eine Ausschüttung an dich als Gesellschafter fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer (25 % plus Soli) an -- das ist aber deine private Steuer, nicht die der UG.
Was im ersten Geschäftsjahr besonders ist
Im Gründungsjahr gibt es eine Eigenheit: Das Finanzamt kennt deinen Gewinn noch nicht und setzt deshalb in der Regel keine oder nur geringe Vorauszahlungen fest. Die volle Steuerlast wird erst nach Abgabe deiner ersten Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung fällig -- oft als größere Nachzahlung. Danach setzt das Finanzamt Vorauszahlungen für die Folgejahre fest.
Leg deshalb die rund 30 % vom ersten Tag an beiseite. Wer das nicht tut, steht im zweiten Jahr vor der Steuernachzahlung für Jahr 1 und den ersten Vorauszahlungen für Jahr 2 gleichzeitig.
Eine Übersicht aller Abgabetermine findest du in unserem Artikel zu den steuerlichen Fristen für GmbH und UG.
Fazit
Eine UG zahlt 2026 rund 30 % ihres Gewinns an Steuern: 15 % Körperschaftsteuer, 0,825 % Soli und etwa 14 % Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 %. Einen Gewerbesteuer-Freibetrag gibt es nicht, und 25 % des Gewinns nach Steuern musst du als Rücklage einbehalten, bis du 25.000 € Stammkapital erreicht hast.
Mit dem Körperschaftsteuer-Rechner und dem Gewerbesteuer-Rechner ermittelst du deine konkrete Belastung -- und mit Steuernaut erstellst du Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und E-Bilanz-Erklärung selbst, ohne Steuerberaterkosten.