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Gewerbesteuererklärung 2025: Anleitung für GmbH und UG

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Steuernaut Team
10. Februar 2026
8 Min. Lesezeit

Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2026

Der Jahresabschluss steht, die E-Bilanz ist übermittelt und die Körperschaftsteuererklärung eingereicht – aber eine Pflicht fehlt noch: die Gewerbesteuererklärung. Für jede GmbH und UG ist sie Pflicht, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Viele Gründer schieben das Thema auf den Steuerberater. Das muss nicht sein. Die Gewerbesteuererklärung ist kein Hexenwerk. Wer seine Zahlen kennt und systematisch vorgeht, kann sie selbst erstellen – und spart dabei leicht 500 bis 1.000 Euro an Beraterkosten.

In dieser Anleitung erfährst du Schritt für Schritt, wie du die Gewerbesteuererklärung 2025 für deine GmbH oder UG ausfüllst, welche Fristen gelten und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.


Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine kommunale Steuer, die jeder Gewerbebetrieb in Deutschland zahlt. Sie ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden und wird auf den Gewerbeertrag erhoben – also vereinfacht gesagt auf den Gewinn deines Unternehmens nach bestimmten Hinzurechnungen und Kürzungen.

Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Die Steuer wird in zwei Schritten berechnet: Zuerst ermittelt das Finanzamt den Steuermessbetrag, dann multipliziert die Gemeinde diesen mit ihrem individuellen Hebesatz. Deshalb zahlt ein Unternehmen in München eine andere Gewerbesteuer als eines in Greifswald – bei identischem Gewinn.

Wichtig: Die Gewerbesteuer ist seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar. Sie mindert also nicht den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn.


Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Nicht jeder Selbstständige ist gewerbesteuerpflichtig. Die folgende Übersicht zeigt, wen es trifft:

Rechtsform / TätigkeitGewerbesteuerpflichtFreibetrag
GmbHJa, immerKein Freibetrag
UG (haftungsbeschränkt)Ja, immerKein Freibetrag
Einzelunternehmen (gewerblich)Ja24.500 EUR
OHG, KGJa24.500 EUR
Freiberufler (Arzt, Anwalt, Ingenieur)Nein
Land- und ForstwirtschaftNein

Der entscheidende Punkt für GmbH und UG: Es gibt keinen Freibetrag. Selbst wenn deine UG nur 1.000 Euro Gewinn macht, fällt Gewerbesteuer an. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt ausschließlich für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Kapitalgesellschaften gelten kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG). Eine gesonderte Gewerbeanmeldung ändert daran nichts – die Pflicht entsteht automatisch mit der Eintragung ins Handelsregister.


Gewerbesteuer berechnen: So funktioniert die Formel

Die Berechnung der Gewerbesteuer folgt einem festen Schema. Hier die einzelnen Schritte:

Berechnungsschema

SchrittBeschreibung
1Gewinn aus Gewerbebetrieb (laut Steuerbilanz)
2+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG), z. B. 25 % der Zinsen über 200.000 EUR
3− Kürzungen (§ 9 GewStG), z. B. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes
4= Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 EUR)
5− Freibetrag (nur Personenunternehmen: 24.500 EUR)
6× Steuermesszahl: 3,5 %
7= Steuermessbetrag
8× Hebesatz der Gemeinde
9= Gewerbesteuer

Beispielrechnung für eine GmbH

Nehmen wir an, deine GmbH sitzt in Düsseldorf (Hebesatz 440 %) und hat einen Gewinn von 100.000 Euro. Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht relevant.

PositionBetrag
Gewinn aus Gewerbebetrieb100.000 EUR
Hinzurechnungen0 EUR
Kürzungen0 EUR
Gewerbeertrag100.000 EUR
Freibetrag (GmbH)0 EUR
Steuermessbetrag (3,5 %)3.500 EUR
Hebesatz Düsseldorf (440 %)× 4,40
Gewerbesteuer15.400 EUR

Die effektive Gewerbesteuerbelastung liegt in diesem Beispiel bei 15,4 %. In Gemeinden mit niedrigerem Hebesatz – etwa 200 % als gesetzliches Minimum – wären es nur 7,0 %. In München (490 %) dagegen 17,15 %.

Tipp: Den Hebesatz deiner Gemeinde findest du auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde. Die Industrie- und Handelskammern veröffentlichen ebenfalls aktuelle Hebesatzlisten.


Fristen für die Gewerbesteuererklärung 2025

Für das Wirtschaftsjahr 2025 gelten folgende Abgabefristen:

SituationFrist
Ohne Steuerberater31. Juli 2026
Mit Steuerberater30. April 2027
Fristverlängerung (auf Antrag)Individuell, max. bis 28. Februar 2027 (ohne StB)

Die Erklärung muss elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Eine Abgabe in Papierform ist seit 2011 nicht mehr zulässig.

Vorauszahlungen: Das Finanzamt setzt auf Basis des letzten Gewerbesteuermessbescheids vierteljährliche Vorauszahlungen fest (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November). Die tatsächliche Steuerlast wird nach Abgabe der Erklärung verrechnet.


Formular GewSt 1 ausfüllen – Schritt für Schritt

Das Hauptformular für die Gewerbesteuererklärung ist der Vordruck GewSt 1. Je nach Sachverhalt kommen Anlagen hinzu. Hier die wichtigsten Abschnitte:

Zeilen 1–30: Allgemeine Angaben

Hier trägst du die Stammdaten deines Unternehmens ein:

  • Steuernummer und Gemeinde
  • Rechtsform (GmbH, UG)
  • Beginn und Ende des Erhebungszeitraums (bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr: 01.01.2025 bis 31.12.2025)
  • Anschrift der Betriebsstätte

Zeilen 31–50: Gewinn aus Gewerbebetrieb

Der Ausgangspunkt ist der Gewinn laut Körperschaftsteuererklärung (Zeile 33 im GewSt 1). Dieser Wert muss mit dem Ergebnis deiner Steuerbilanz übereinstimmen. Achte darauf, dass nicht abziehbare Aufwendungen (z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen) bereits berücksichtigt sind.

Zeilen 51–79: Hinzurechnungen

Die häufigsten Hinzurechnungen für GmbH und UG:

  • Zinsaufwendungen (Zeile 51): 25 % der Entgelte für Schulden, soweit die Summe aller Finanzierungsentgelte 200.000 EUR übersteigt
  • Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter (Zeile 52): 20 % des Aufwands
  • Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Zeile 53): 50 % des Aufwands
  • Lizenzgebühren (Zeile 54): 25 % des Aufwands

Für die meisten kleineren GmbH und UG greifen die Hinzurechnungen nicht, weil der Freibetrag von 200.000 EUR auf die Summe aller Finanzierungsentgelte nicht überschritten wird.

Zeilen 80–99: Kürzungen

Die wichtigste Kürzung ist die sogenannte Grundbesitzkürzung (Zeile 83): 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes. Besitzt deine GmbH keine Immobilien, entfällt diese Zeile.

Zeilen 100–120: Gewerbeertrag und Messbetrag

ELSTER berechnet diese Werte automatisch aus den vorherigen Angaben. Kontrolliere trotzdem, ob der Steuermessbetrag plausibel ist: Gewerbeertrag × 3,5 % = Steuermessbetrag.

Erforderliche Anlagen

AnlageWann nötig?
GewSt 1 A (Hinzurechnungen/Kürzungen)Immer, wenn Hinzurechnungen oder Kürzungen vorliegen
GewSt 1 D (Zerlegung)Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden
Anlage BEG (Begünstigte Einkünfte)Bei bestimmten ausländischen Einkünften
Anlage EMUBei Mitunternehmerschaften

Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten

Hat deine GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden aufgeteilt. Das nennt sich Zerlegung (§ 28 GewStG).

Der Zerlegungsmaßstab ist grundsätzlich das Verhältnis der Arbeitslöhne in den einzelnen Betriebsstätten. Dafür nutzt du die Anlage GewSt 1 D.

Beispiel: Deine GmbH hat 10 Mitarbeiter in Berlin (Hebesatz 410 %) und 5 in Potsdam (Hebesatz 455 %). Die Arbeitslöhne betragen 600.000 EUR in Berlin und 300.000 EUR in Potsdam. Dann entfallen zwei Drittel des Steuermessbetrags auf Berlin und ein Drittel auf Potsdam.

Dieser Mechanismus kann bei geschickter Standortwahl die Gesamtbelastung senken – allerdings darf die Wahl der Betriebsstätte nicht allein steuerlich motiviert sein.


Gewerbesteuer bei der GmbH vs. Einzelunternehmen

Ein wesentlicher Unterschied betrifft die Anrechnung auf die Einkommensteuer:

MerkmalGmbH / UGEinzelunternehmen
GewerbesteuerpflichtImmerAb Gewerbeertrag > 24.500 EUR
FreibetragKeiner24.500 EUR
Anrechnung auf EStNeinJa (max. Faktor 4,0 des Messbetrags)
Effektive Belastung (Hebesatz 400 %)14,0 %Nahe 0 % (durch Anrechnung)

Einzelunternehmer können die Gewerbesteuer bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Bei Hebesätzen bis 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch praktisch neutralisiert.

Für GmbH und UG gibt es diese Anrechnung nicht. Die Gewerbesteuer ist eine echte Zusatzbelastung neben der Körperschaftsteuer (15 %) und dem Solidaritätszuschlag (0,825 %). Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH auf thesaurierte Gewinne liegt daher typischerweise zwischen 30 % und 33 % – je nach Hebesatz.


Häufige Fehler bei der Gewerbesteuererklärung

Diese Fehler sehen wir in der Praxis immer wieder:

1. Gewinn aus KSt-Erklärung stimmt nicht überein Der Gewinn in Zeile 33 des GewSt 1 muss exakt dem Wert aus der Körperschaftsteuererklärung entsprechen. Abweichungen führen zu Rückfragen und verzögern den Bescheid.

2. Hinzurechnungen vergessen oder falsch berechnet Besonders bei Leasingraten und Mieten werden die Hinzurechnungsquoten häufig falsch angewendet. Prüfe genau, ob der Freibetrag von 200.000 EUR überschritten wird.

3. Grundbesitzkürzung nicht beantragt Wenn deine GmbH Immobilien im Betriebsvermögen hält, steht dir die Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG zu. Wird sie vergessen, zahlst du zu viel Gewerbesteuer.

4. Zerlegung vergessen Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden muss die Anlage GewSt 1 D ausgefüllt werden. Fehlt sie, besteuert die Gemeinde des Hauptsitzes den gesamten Messbetrag.

5. Vorauszahlungen nicht im Blick Die vierteljährlichen Vorauszahlungen richten sich nach dem letzten Bescheid. Nach einem starken Wachstumsjahr kann die Nachzahlung erheblich sein. Stelle Rücklagen bereit.

6. Frist verpasst Ohne Steuerberater gilt der 31. Juli 2026 als Abgabefrist. Verspätungszuschläge betragen mindestens 25 EUR pro angefangenem Monat der Verspätung (§ 152 AO).


Fazit: Gewerbesteuererklärung selbst machen lohnt sich

Die Gewerbesteuererklärung für GmbH und UG ist einfacher als ihr Ruf. Die Berechnung folgt einem klaren Schema, das Formular GewSt 1 ist überschaubar, und bei den meisten kleineren Kapitalgesellschaften greifen weder komplexe Hinzurechnungen noch Zerlegungsfragen.

Wer seine Körperschaftsteuererklärung bereits selbst erstellt hat, hat den schwierigsten Teil schon hinter sich. Die Gewerbesteuererklärung baut auf denselben Zahlen auf.

Mit Steuernaut kannst du die Gewerbesteuererklärung für deine GmbH oder UG in wenigen Schritten selbst erstellen – ohne Steuerberater, ohne ELSTER-Frustration. Die Software führt dich durch jede Zeile des GewSt 1, berechnet Hinzurechnungen und Kürzungen automatisch und übermittelt die Erklärung direkt ans Finanzamt.

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