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AfA-Rechner: Abschreibung berechnen 2026

Berechnen Sie die Abschreibung für Computer, Möbel, Fahrzeuge und andere Wirtschaftsgüter. Linear oder degressiv, monatsgenau ab dem Anschaffungsmonat.

Stand:

Ihre Eingaben

Ergebnis

AfA-Satz100 %
AfA im ersten Jahr5.000 €
Monatliche AfA416,67 €
Restbuchwert nach dem ersten Jahr0 €
AfA im zweiten Jahr0 €

Unverbindliche Überschlagsrechnung auf Basis Ihrer Eingaben. Sie bildet nicht alle Faktoren Ihres Einzelfalls ab, etwa Verlustvorträge, Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer oder außerbilanzielle Korrekturen, und ersetzt keine steuerliche Beratung.

So rechnet der Rechner

Linear: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer | Degressiv: Restbuchwert × Satz (höchstens 3× linear und höchstens 30%) | Erstes Jahr jeweils × Monate/12

Beispiel

Anschaffungskosten30.000 €
Nutzungsdauer6 Jahre (PKW)
AfA Methodedegressiv
AnschaffungsmonatJuli
AfA-Satz30 %
AfA im ersten Jahr4.500 €
Monatliche AfA750 €
Restbuchwert nach dem ersten Jahr25.500 €
AfA im zweiten Jahr7.650 €

Ein PKW für 30.000€, im Juli angeschafft und degressiv abgeschrieben: der lineare Satz von 16,67% wäre verdreifacht 50%, gedeckelt sind es 30% (§ 7 Abs. 2 EStG). Von der vollen Jahres-AfA von 9.000€ entfallen auf Juli bis Dezember 4.500€. Im zweiten Jahr sind es 30% des Restbuchwerts von 25.500€, also 7.650€.

Was der Rechner nicht abbildet

  1. Für Computerhardware und Betriebs- oder Anwendersoftware lässt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu (BMF-Schreiben vom 22.02.2022); die AfA-Tabelle AV nennt für Personalcomputer weiterhin drei Jahre
  2. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist für bewegliche Wirtschaftsgüter zulässig, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden. Der Satz beträgt höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30%
  3. Von der degressiven zur linearen AfA darf gewechselt werden (§ 7 Abs. 3 EStG); umgekehrt nicht. Der Wechsel lohnt sich, sobald der lineare Restwertbetrag höher ist
  4. Im Jahr der Anschaffung wird nur zeitanteilig ab dem Anschaffungsmonat abgeschrieben (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG)
  5. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800€ netto können sofort abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG), für 250,01€ bis 1.000€ ist ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG)

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Die Erklärung dahinter machen Sie mit steuernaut selbst: Unterlagen hochladen, jeden Wert prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt und übernehmen die Offenlegung.

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