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Kaufpreis inkl. Nebenkosten, ohne Vorsteuer
Im Anschaffungsjahr wird nur ab diesem Monat abgeschrieben
Berechnungsformel
Linear: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer | Degressiv: Restbuchwert × Satz (höchstens 3× linear und höchstens 30%) | Erstes Jahr jeweils × Monate/12Beispielrechnung
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Ergebnis
Ein PKW für 30.000€, im Juli angeschafft und degressiv abgeschrieben: der lineare Satz von 16,67% wäre verdreifacht 50%, gedeckelt sind es 30% (§ 7 Abs. 2 EStG). Von der vollen Jahres-AfA von 9.000€ entfallen auf Juli bis Dezember 4.500€. Im zweiten Jahr sind es 30% des Restbuchwerts von 25.500€, also 7.650€.
Wichtige Hinweise
- 1Für Computerhardware und Betriebs- oder Anwendersoftware lässt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu (BMF-Schreiben vom 22.02.2022); die AfA-Tabelle AV nennt für Personalcomputer weiterhin drei Jahre
- 2Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist für bewegliche Wirtschaftsgüter zulässig, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden. Der Satz beträgt höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30%
- 3Von der degressiven zur linearen AfA darf gewechselt werden (§ 7 Abs. 3 EStG); umgekehrt nicht. Der Wechsel lohnt sich, sobald der lineare Restwertbetrag höher ist
- 4Im Jahr der Anschaffung wird nur zeitanteilig ab dem Anschaffungsmonat abgeschrieben (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG)
- 5Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800€ netto können sofort abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG), für 250,01€ bis 1.000€ ist ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG)
Häufige Fragen zu diesem Thema
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