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Steuererklärung 2024: Fristen mit steuerlicher Beratung

Die Frist für die Steuererklärung 2024 ohne steuerliche Beratung ist bereits abgelaufen. Mit steuerlicher Beratung (§ 149 Abs. 3 AO) haben Sie noch bis 30.04.2026 Zeit.

Stand:

Termine

Gilt für: GmbH, UG, Freelancer, Einzelunternehmer

FristErläuterungDatum
Abgabe ohne steuerliche BeratungFrist bereits abgelaufen!31.07.2025
Abgabe mit steuerlicher BeratungNoch Zeit bis Ende April 202630.04.2026

Tipps zur Fristeinhaltung

  • Frist verpasst? Erklärung trotzdem schnellstmöglich einreichen
  • Je früher die Erklärung eingeht, desto niedriger fällt der Verspätungszuschlag aus (§ 152 Abs. 5 AO)

Bei Fristversäumnis

  • Verspätungszuschlag ab dem ersten Monat nach Fristablauf
  • Schätzungsbescheid droht bei längerer Verzögerung

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Die Abgabe selbst machen Sie mit steuernaut: Unterlagen hochladen, Werte prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt.

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