Anleitung, Holding
Stand:
Der Jahresabschluss für Ihre Holding besteht aus drei Teilen, und jeder lässt sich mit passender Software selbst aufstellen.
- Aktiva: Vermögenswerte
- Passiva: Kapital + Schulden
- Erträge und Aufwendungen
- Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- Erläuterungen zur Bilanz
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei einer Holding müssen Sie Beteiligungserträge korrekt abbilden. Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben körperschaftsteuerlich zu 95% außer Ansatz (§ 8b KStG). Bei Dividenden setzt das eine Beteiligung von mindestens 10% voraus (§ 8b Abs. 4 KStG), die gewerbesteuerliche Kürzung sogar mindestens 15% (§ 9 Nr. 2a GewStG).
Hinweis: Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 StBerG). Genannte Beträge, Fristen und Rechtsstände können sich ändern und bilden nicht jeden Einzelfall ab. Angaben ohne Gewähr.
Die Antwort erklärt die Pflicht. Erledigen können Sie sie mit steuernaut: Unterlagen hochladen, jeden Wert prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt.
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