Ja, den Jahresabschluss für Ihre Holding können Sie selbst erstellen. Es gibt keine Steuerberater-Pflicht.
Bestandteile des Jahresabschlusses
1. Bilanz
- Aktiva: Vermögenswerte
- Passiva: Kapital + Schulden
2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Erträge und Aufwendungen
- Jahresüberschuss/-fehlbetrag
3. Anhang (bei größeren Gesellschaften)
- Erläuterungen zur Bilanz
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Besonderheit Holding
Bei einer Holding müssen Sie Beteiligungserträge korrekt abbilden. Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben körperschaftsteuerlich zu 95% außer Ansatz (§ 8b KStG). Bei Dividenden setzt das eine Beteiligung von mindestens 10% voraus (§ 8b Abs. 4 KStG), die gewerbesteuerliche Kürzung sogar mindestens 15% (§ 9 Nr. 2a GewStG).
Kostenersparnis
| Position | Steuerberater | Selbst |
|---|---|---|
| Jahresabschluss | 1000-2000€ | 0€ |
| Software | - | 299€/Jahr |
| **Ersparnis** | **701-1701€** |
Wichtige Hinweise
- Der Jahresabschluss ist nach § 325 HGB an das Unternehmensregister zu übermitteln (bis 2022 über den Bundesanzeiger)
- Die E-Bilanz ist zusätzlich ans Finanzamt zu übermitteln
- Bei Fehlern haftet der Geschäftsführer