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Kann ich den Jahresabschluss für meine Holding selbst erstellen?

Anleitung, Holding

Stand:

Auf einen Blick

RechtsformHolding
Steuerberater2000-4000€

Antwort

Der Jahresabschluss für Ihre Holding besteht aus drei Teilen, und jeder lässt sich mit passender Software selbst aufstellen.

Bestandteile des Jahresabschlusses

  1. Bilanz

- Aktiva: Vermögenswerte

- Passiva: Kapital + Schulden

  1. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

- Erträge und Aufwendungen

- Jahresüberschuss/-fehlbetrag

  1. Anhang (bei größeren Gesellschaften)

- Erläuterungen zur Bilanz

- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Besonderheit Holding

Bei einer Holding müssen Sie Beteiligungserträge korrekt abbilden. Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben körperschaftsteuerlich zu 95% außer Ansatz (§ 8b KStG). Bei Dividenden setzt das eine Beteiligung von mindestens 10% voraus (§ 8b Abs. 4 KStG), die gewerbesteuerliche Kürzung sogar mindestens 15% (§ 9 Nr. 2a GewStG).

Wichtige Hinweise

  • Der Jahresabschluss ist nach § 325 HGB an das Unternehmensregister zu übermitteln (bis 2022 über den Bundesanzeiger)
  • Die E-Bilanz ist zusätzlich ans Finanzamt zu übermitteln
  • Bei Fehlern haftet der Geschäftsführer

Hinweis: Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 StBerG). Genannte Beträge, Fristen und Rechtsstände können sich ändern und bilden nicht jeden Einzelfall ab. Angaben ohne Gewähr.

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Die Antwort erklärt die Pflicht. Erledigen können Sie sie mit steuernaut: Unterlagen hochladen, jeden Wert prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt.

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