FristenUG (haftungsbeschränkt)

Bis wann muss der Jahresabschluss für eine UG (haftungsbeschränkt) erstellt werden?

Auf einen Blick

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Steuerberater
1200-2500€
Mit Steuernaut
299€/Jahr

Der Jahresabschluss für eine UG (haftungsbeschränkt) unterliegt verschiedenen Fristen:

Gesetzliche Fristen (HGB)

UnternehmensgrößeAufstellungsfristOffenlegungsfrist
Klein6 Monate12 Monate
Mittel3 Monate12 Monate
Groß3 Monate12 Monate

Für die meisten UG (haftungsbeschränkt)s

Die meisten UG (haftungsbeschränkt)s sind Kleinstkapitalgesellschaften oder kleine Kapitalgesellschaften. Das bedeutet:

  • Aufstellungsfrist: 6 Monate nach Geschäftsjahresende
  • Für GJ 2025: Bis 30. Juni 2026

Steuerliche Frist (E-Bilanz)

Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden:

  • Ohne Berater: 31. Juli 2026
  • Mit Berater nach §§ 3, 4 StBerG: 1. März 2027 (gesetzlicher Termin ist der 28. Februar 2027, ein Sonntag, deshalb § 108 Abs. 3 AO)

Offenlegung im Unternehmensregister

UG (haftungsbeschränkt)s müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB zur Einstellung in das Unternehmensregister übermitteln (bis 2022 lief die Offenlegung über den Bundesanzeiger):

  • Frist: 12 Monate nach Geschäftsjahresende
  • Für GJ 2025: Bis 31. Dezember 2026
  • Bei Verstoß: Ordnungsgeld ab 500€ für Kleinst- und ab 1.000€ für kleine Kapitalgesellschaften, im Regelfall 2.500-25.000€ (§ 335 HGB). Vorher ergeht eine Androhung mit sechswöchiger Nachfrist

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