Der Jahresabschluss für eine UG (haftungsbeschränkt) unterliegt verschiedenen Fristen:
Gesetzliche Fristen (HGB)
| Unternehmensgröße | Aufstellungsfrist | Offenlegungsfrist |
|---|---|---|
| Klein | 6 Monate | 12 Monate |
| Mittel | 3 Monate | 12 Monate |
| Groß | 3 Monate | 12 Monate |
Für die meisten UG (haftungsbeschränkt)s
Die meisten UG (haftungsbeschränkt)s sind Kleinstkapitalgesellschaften oder kleine Kapitalgesellschaften. Das bedeutet:
- Aufstellungsfrist: 6 Monate nach Geschäftsjahresende
- Für GJ 2025: Bis 30. Juni 2026
Steuerliche Frist (E-Bilanz)
Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden:
- Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
- Mit Steuerberater: 28. Februar 2027
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
UG (haftungsbeschränkt)s müssen ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen:
- Frist: 12 Monate nach Geschäftsjahresende
- Für GJ 2025: Bis 31. Dezember 2026
- Bei Verstoß: Ordnungsgeld 2.500-25.000€