Der Jahresabschluss für eine UG (haftungsbeschränkt) unterliegt verschiedenen Fristen:
Gesetzliche Fristen (HGB)
| Unternehmensgröße | Aufstellungsfrist | Offenlegungsfrist |
|---|---|---|
| Klein | 6 Monate | 12 Monate |
| Mittel | 3 Monate | 12 Monate |
| Groß | 3 Monate | 12 Monate |
Für die meisten UG (haftungsbeschränkt)s
Die meisten UG (haftungsbeschränkt)s sind Kleinstkapitalgesellschaften oder kleine Kapitalgesellschaften. Das bedeutet:
- Aufstellungsfrist: 6 Monate nach Geschäftsjahresende
- Für GJ 2025: Bis 30. Juni 2026
Steuerliche Frist (E-Bilanz)
Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden:
- Ohne Berater: 31. Juli 2026
- Mit Berater nach §§ 3, 4 StBerG: 1. März 2027 (gesetzlicher Termin ist der 28. Februar 2027, ein Sonntag, deshalb § 108 Abs. 3 AO)
Offenlegung im Unternehmensregister
UG (haftungsbeschränkt)s müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB zur Einstellung in das Unternehmensregister übermitteln (bis 2022 lief die Offenlegung über den Bundesanzeiger):
- Frist: 12 Monate nach Geschäftsjahresende
- Für GJ 2025: Bis 31. Dezember 2026
- Bei Verstoß: Ordnungsgeld ab 500€ für Kleinst- und ab 1.000€ für kleine Kapitalgesellschaften, im Regelfall 2.500-25.000€ (§ 335 HGB). Vorher ergeht eine Androhung mit sechswöchiger Nachfrist