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Kann ich die E-Bilanz für meine UG (haftungsbeschränkt) selbst erstellen?

Anleitung, UG (haftungsbeschränkt)

Stand:

Auf einen Blick

RechtsformUG (haftungsbeschränkt)
Steuerberater1200-2500€

Antwort

Die E-Bilanz für Ihre UG (haftungsbeschränkt) lässt sich mit passender Software selbst erstellen und übermitteln. Der Ablauf in vier Schritten:

Voraussetzungen

  1. Vollständige Buchhaltung - Alle Belege erfasst
  2. Vorjahresbilanz - Eröffnungswerte vorhanden
  3. ELSTER-Zertifikat - Für die Übermittlung
  4. E-Bilanz-Software - Z.B. Steuernaut

Schritt-für-Schritt

  1. Buchhaltung abschließen

- Alle Buchungen erfassen

- Konten abstimmen

- Abschreibungen buchen

  1. Bilanz erstellen

- Aktiva und Passiva zusammenstellen

- Saldo prüfen (muss gleich sein)

  1. GuV erstellen

- Einnahmen und Ausgaben auflisten

- Jahresergebnis berechnen

  1. E-Bilanz übermitteln

- Taxonomie-Positionen zuordnen

- XBRL-Datei erstellen

- Via ELSTER senden

Für wen geeignet?

Die E-Bilanz selbst zu machen lohnt sich besonders für:

  • Vermögensverwaltende UG (haftungsbeschränkt)s
  • UG (haftungsbeschränkt)s mit wenigen Buchungen
  • Spardosen-UGs

Hinweis: Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 StBerG). Genannte Beträge, Fristen und Rechtsstände können sich ändern und bilden nicht jeden Einzelfall ab. Angaben ohne Gewähr.

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Die Antwort erklärt die Pflicht. Erledigen können Sie sie mit steuernaut: Unterlagen hochladen, jeden Wert prüfen, wir übermitteln ans Finanzamt.

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