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Steuerliche Fristen 2026 für GmbH und UG: Alle Termine im Überblick

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Steuernaut Redaktion
30. März 2026
9 Min. Lesezeit

Wer eine GmbH oder UG führt, jongliert ständig mit Fristen. Umsatzsteuervoranmeldung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Jahresabschluss, Bundesanzeiger -- die Liste ist lang, und das Finanzamt kennt keine Gnade bei Verspätungen. In diesem Artikel findest du alle steuerlichen Fristen 2026, die du als Geschäftsführer einer GmbH oder UG im Blick haben musst. Mit konkreten Daten, Paragrafen und den Konsequenzen, wenn du eine Frist reißt.

Ich erlebe es immer wieder: Geschäftsführer, die operativ alles im Griff haben, stolpern über eine vergessene Frist und zahlen plötzlich vierstellige Verspätungszuschläge. Das muss nicht sein. Die gute Nachricht: Wenn du dir einmal im Jahr einen Überblick verschaffst und die Termine sauber in deinen Kalender einträgst, ist das Thema beherrschbar.


Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die Frist, die am häufigsten kommt -- und die am häufigsten vergessen wird. Je nach Zahllast im Vorjahr gibst du sie monatlich oder vierteljährlich ab.

Zahllast im VorjahrZeitraumFrist
Über 7.500 EURMonatlich10. des Folgemonats
1.001 bis 7.500 EURVierteljährlich10.04., 10.07., 10.10.2026, 10.01.2027
Bis 1.000 EURNur Jahreserklärung31.07.2027
Neugründung (1. + 2. Jahr)Monatlich (Pflicht)10. des Folgemonats

Die Frist ist der 10. des Folgemonats. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Das regelt § 108 Abs. 3 AO.

Dauerfristverlängerung: Ein Monat mehr Luft

Mit einer Dauerfristverlängerung hast du bis zum 10. des übernächsten Monats Zeit. Den Antrag stellst du einmalig über ELSTER. Bei monatlicher Abgabe wird allerdings eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-Zahllast fällig (§ 46 UStDV).

Mein Rat: Beantrage die Dauerfristverlängerung. Der zusätzliche Monat ist Gold wert, besonders wenn du die Buchhaltung selbst machst. Die Sondervorauszahlung wird mit der Jahreserklärung verrechnet, kostet dich also effektiv nichts.

Eine ausführliche Anleitung zur korrekten Abgabe findest du in unserem Artikel Umsatzsteuervoranmeldung: Anleitung und häufige Fehler vermeiden.

Konkrete USt-VA-Termine 2026 (mit Dauerfristverlängerung)

VoranmeldungszeitraumFrist ohne VerlängerungFrist mit Verlängerung
Januar 202610.02.202610.03.2026
Februar 202610.03.202610.04.2026
März 202610.04.202611.05.2026 (10. ist Sonntag)
April 202611.05.202610.06.2026
Mai 202610.06.202610.07.2026
Juni 202610.07.202610.08.2026
Juli 202610.08.202610.09.2026
August 202610.09.202612.10.2026 (10. ist Samstag)
September 202612.10.202610.11.2026
Oktober 202610.11.202610.12.2026
November 202610.12.202611.01.2027 (10. ist Sonntag)
Dezember 202611.01.202710.02.2027

Lohnsteuer-Anmeldung

Falls deine GmbH Mitarbeiter beschäftigt, musst du die einbehaltene Lohnsteuer regelmäßig ans Finanzamt abführen:

Lohnsteuer im VorjahrAnmeldezeitraumFrist
Über 5.000 EURMonatlich10. des Folgemonats
1.080 bis 5.000 EURVierteljährlich10.04., 10.07., 10.10.2026, 10.01.2027
Bis 1.080 EURJährlich10.01.2027

Die Fristen laufen parallel zur USt-VA. Die Dauerfristverlängerung gilt hier allerdings nicht. Der 10. bleibt der 10. (mit der üblichen Wochenend-Verschiebung).


Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Die Jahreserklärungen

Steuererklärung 2025 -- Abgabefristen

Die Fristen für die Steuererklärungen des Geschäftsjahres 2025 richten sich danach, ob du einen Steuerberater beauftragst oder nicht:

SituationFristRechtsgrundlage
Ohne Steuerberater31.07.2026§ 149 Abs. 2 AO
Mit Steuerberater30.04.2027§ 149 Abs. 3 AO

Das betrifft alle Erklärungen gleichzeitig: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung und die E-Bilanz.

Seit dem Steuerjahr 2024 gelten diese verlängerten Fristen dauerhaft. Die pandemiebedingten Sonderfristen sind ausgelaufen -- die aktuelle Regelung basiert auf dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz, das die regulären Fristen in § 149 AO entsprechend angepasst hat.

Vorauszahlungstermine 2026

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden vierteljährlich als Vorauszahlung fällig. Die Termine sind bundeseinheitlich festgelegt:

QuartalFälligkeitstag
Q110.03.2026
Q210.06.2026
Q310.09.2026
Q410.12.2026

Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach dem letzten Steuerbescheid. Du kannst beim Finanzamt eine Anpassung beantragen, wenn dein Gewinn voraussichtlich deutlich niedriger ausfällt (§ 37 Abs. 3 EStG i.V.m. § 31 KStG).


Jahresabschluss 2025: Aufstellung, Feststellung, Offenlegung

Der Jahresabschluss hat drei getrennte Fristen, die Geschäftsführer regelmäßig verwechseln. Die Details findest du in unserem ausführlichen Guide Jahresabschluss GmbH 2025: Fristen, Ablauf und Checkliste. Hier die Kurzfassung:

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

GmbH-GrößeFristRechtsgrundlage
Mittelgroß / groß30.06.2026 (6 Monate)§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB
Klein30.09.2026 (9 Monate)§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB
Kleinstkapitalgesellschaft30.09.2026 (9 Monate)§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB

Die Größenklasse bestimmt sich nach § 267 HGB. Die meisten GmbHs und UGs sind "klein" (Umsatz ≤ 12 Mio. EUR, Bilanzsumme ≤ 6 Mio. EUR, ≤ 50 Mitarbeiter). Dann hast du bis Ende September 2026 Zeit.

2. Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Innerhalb von acht Monaten nach dem Geschäftsjahresende muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellen und über die Gewinnverwendung beschließen (§ 42a Abs. 2 GmbHG).

Frist: 31.08.2026

Auch bei Ein-Personen-GmbHs musst du einen formellen Gesellschafterbeschluss fassen und protokollieren. Das wird bei Betriebsprüfungen geprüft.

3. Offenlegung beim Bundesanzeiger

GmbH-GrößeWas offenlegen?Frist
KleinstkapitalgesellschaftNur Bilanz (hinterlegen)31.12.2026
KleinVerkürzte Bilanz + Anhang31.12.2026
MittelgroßBilanz, GuV, Anhang, Lagebericht31.12.2026

Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Geschäftsjahresende (§ 325 Abs. 1a HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 also der 31.12.2026. Diese Frist ist nicht verlängerbar.


Zusammenfassung: Alle Termine auf einen Blick

Hier die wichtigsten steuerlichen Fristen 2026 für GmbH und UG in chronologischer Reihenfolge:

DatumPflicht
10. jedes MonatsUSt-VA (monatlich) / Lohnsteuer-Anmeldung
10.03.2026KSt/GewSt-Vorauszahlung Q1
10.06.2026KSt/GewSt-Vorauszahlung Q2
30.06.2026Jahresabschluss 2025 aufstellen (mittelgroß/groß)
31.07.2026Steuererklärung 2025 abgeben (ohne Steuerberater)
31.08.2026Gesellschafterversammlung: Jahresabschluss feststellen
10.09.2026KSt/GewSt-Vorauszahlung Q3
30.09.2026Jahresabschluss 2025 aufstellen (kleine GmbH)
10.12.2026KSt/GewSt-Vorauszahlung Q4
31.12.2026Offenlegung Bundesanzeiger (Geschäftsjahr 2025)
30.04.2027Steuererklärung 2025 (mit Steuerberater)

Was passiert, wenn du eine Frist verpasst?

Das Finanzamt ist bei verspäteten Abgaben nicht nachsichtig. Die Konsequenzen sind gesetzlich geregelt und laufen teilweise automatisch:

Verspätungszuschlag (§ 152 AO)

Seit 2019 wird der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt, wenn du eine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibst. Du bekommst keine Erinnerung, keine Mahnung -- der Zuschlag kommt einfach.

  • Höhe: 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens 25 EUR pro Monat
  • Beispiel: Bei einer Körperschaftsteuer von 20.000 EUR und drei Monaten Verspätung: 3 x max(50 EUR, 25 EUR) = 150 EUR
  • Obergrenze: 25.000 EUR oder 10 % der festgesetzten Steuer (der niedrigere Wert)

Säumniszuschlag (§ 240 AO)

Der Säumniszuschlag fällt an, wenn du eine fällige Steuer nicht rechtzeitig bezahlst -- also bei den Vorauszahlungen und USt-VA-Zahlungen:

  • Höhe: 1 % des rückständigen Steuerbetrags pro angefangenem Monat
  • Schonfrist: 3 Tage nach Fälligkeit bei Banküberweisung (§ 240 Abs. 3 AO)
  • Beispiel: 5.000 EUR USt-VA zwei Monate zu spät bezahlt = 100 EUR Säumniszuschlag

Zwangsgeld (§ 328 ff. AO)

Wenn du trotz Aufforderung keine Steuererklärung abgibst, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen:

  • Höhe: Bis zu 25.000 EUR pro Androhung
  • In der Praxis: Erste Androhung meist 500 bis 2.000 EUR, dann steigernd
  • Mehrfach möglich: Das Finanzamt kann das Zwangsgeld wiederholt festsetzen

Ordnungsgeld Bundesanzeiger (§ 335 HGB)

Die Offenlegungspflicht wird nicht vom Finanzamt, sondern vom Bundesamt für Justiz überwacht. Wer den Jahresabschluss nicht fristgerecht offenlegt, erhält ein Ordnungsgeldverfahren -- automatisch und ohne Vorwarnung:

  • Erst-Ordnungsgeld: 2.500 EUR
  • Bei Nichtbefolgung: Steigerung bis 25.000 EUR
  • Wiederholung: Alle 6 Wochen möglich, bis die Offenlegung erfolgt ist

Das Perfide: Das Bundesamt für Justiz setzt eine Nachfrist von 6 Wochen. Legst du innerhalb dieser Nachfrist offen, wird das Ordnungsgeld auf die Hälfte reduziert. Aber: Du zahlst trotzdem mindestens 1.250 EUR.


Praktische Tipps für die Organisation

Nach Jahren in der Steuerberatung kann ich sagen: Die meisten Fristprobleme entstehen nicht durch Unwissen, sondern durch fehlende Struktur. Hier sind meine Empfehlungen:

Feste Buchhaltungstage einrichten. Block dir den 5. jedes Monats für die Buchhaltung. Dann hast du fünf Tage Puffer bis zur USt-VA-Frist am 10. (oder bis zum 10. des Folgemonats mit Dauerfristverlängerung).

Vorauszahlungstermine im Kalender. Trage die vier Vorauszahlungstermine (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.) mit einer Woche Vorlauf in deinen Kalender ein. So gerätst du nicht in Liquiditätsengpässe.

Jahresabschluss nicht auf September schieben. Auch wenn du als kleine GmbH bis September Zeit hast: Fang im Januar mit der Abschlussbuchung an. Je länger du wartest, desto schwieriger wird es, alle Belege und Informationen zusammenzubekommen.

Steuerberater-Frist heißt nicht Steuerberater-Pflicht. Du kannst die verlängerte Frist bis 30.04.2027 nur nutzen, wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung tatsächlich erstellt. Wenn du die Erklärung selbst machst, gilt der 31.07.2026 -- auch wenn du ursprünglich einen Steuerberater beauftragen wolltest und dann doch selbst abgibst.

Dauerfristverlängerung sofort beantragen. Falls noch nicht geschehen: Stelle den Antrag auf Dauerfristverlängerung über ELSTER. Das kostet fünf Minuten und gibt dir jeden Monat vier Wochen mehr Luft bei der USt-VA.


Fazit

Die steuerlichen Fristen 2026 sind kein Hexenwerk, aber sie erfordern Disziplin. Die größten Risiken liegen bei der monatlichen USt-VA (weil sie so häufig kommt), beim Jahresabschluss (weil mehrere Teilfristen ineinandergreifen) und bei der Bundesanzeiger-Offenlegung (weil das Ordnungsgeld automatisch kommt, ohne Erinnerung).

Trage dir die Termine ein, richte feste Buchhaltungstage ein und beantrage die Dauerfristverlängerung. Dann bist du auf der sicheren Seite -- und kannst dich auf das konzentrieren, was als Geschäftsführer wirklich zählt: dein Unternehmen voranbringen.

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