Das Jahr 2026 bringt zahlreiche steuerliche Änderungen, die GmbH-Geschäftsführer direkt betreffen. Vom höheren Grundfreibetrag über gestiegene Steuerberater-Gebühren bis hin zu neuen Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge – in diesem Artikel fasse ich alle relevanten Neuerungen zusammen und zeige, wie Sie diese für Ihr Unternehmen nutzen können.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Bevor wir ins Detail gehen, hier die Kernpunkte für 2026:
- Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro
- Steuerberater-Gebühren erhöhen sich um durchschnittlich acht Prozent
- Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt wieder auf sieben Prozent
- Neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
- Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro monatlich
- Mindestlohn erreicht 12,82 Euro pro Stunde
Grundfreibetrag 2026: Mehr Netto vom Brutto
Der Grundfreibetrag steigt zum ersten Januar 2026 auf 12.348 Euro. Das klingt zunächst nach einer Entlastung für Privatpersonen, hat aber durchaus Auswirkungen auf Ihre GmbH.
Was bedeutet das konkret?
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Für GmbH-Geschäftsführer ist das relevant, wenn Sie sich selbst ein Gehalt auszahlen. Die Lohnsteuer, die Ihre GmbH für Sie abführt, sinkt entsprechend.
Bei einem Geschäftsführergehalt von 60.000 Euro brutto ergibt sich durch die Anhebung eine Ersparnis von etwa 180 bis 250 Euro pro Jahr, abhängig von Steuerklasse und weiteren Faktoren. Das ist kein riesiger Betrag, aber jeder Euro zählt.
Auswirkung auf die Körperschaftsteuer
Für die GmbH selbst ändert sich durch den höheren Grundfreibetrag nichts. Die Körperschaftsteuer bleibt bei 15 Prozent, der Solidaritätszuschlag darauf bei 5,5 Prozent. Zusammen mit der Gewerbesteuer (je nach Hebesatz zwischen 7 und 17 Prozent) liegt die effektive Steuerlast einer GmbH weiterhin zwischen 25 und 33 Prozent.
Steuerberater werden teurer: StBVV-Anpassung
Die Steuerberatervergütungsverordnung wurde zum Juli 2025 angepasst. Die Wertgebühren stiegen um sechs Prozent, dazu kommen weitere Anpassungen bei den Zeitgebühren. In der Praxis bedeutet das für die meisten Mandanten eine Erhöhung von etwa acht Prozent.
Was kostet ein Steuerberater für die GmbH jetzt?
Die typischen Kosten für eine GmbH mit überschaubarem Geschäftsumfang sehen 2026 so aus:
| Leistung | Kosten 2025 | Kosten 2026 |
|---|---|---|
| Jahresabschluss | 800-1.500 Euro | 860-1.620 Euro |
| E-Bilanz-Erstellung | 200-400 Euro | 215-430 Euro |
| Körperschaftsteuererklärung | 300-500 Euro | 325-540 Euro |
| Gewerbesteuererklärung | 150-300 Euro | 160-325 Euro |
| Umsatzsteuer-Voranmeldungen | 300-600 Euro | 325-650 Euro |
| Gesamt pro Jahr | 1.750-3.300 Euro | 1.885-3.565 Euro |
Das sind Richtwerte für eine vermögensverwaltende GmbH oder kleine operative GmbH. Bei komplexeren Strukturen oder höheren Umsätzen können die Kosten deutlich darüber liegen.
Alternative: Steuern selbst machen
Gerade für vermögensverwaltende GmbHs, Holdings ohne operatives Geschäft oder Spardosen-UGs mit wenigen Buchungen im Jahr lohnt sich die Frage: Muss ich wirklich einen Steuerberater beauftragen?
Die Antwort ist: Nein, müssen Sie nicht. Die E-Bilanz können Sie selbst erstellen, ebenso wie Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Mit der richtigen Software und etwas Einarbeitung sparen Sie leicht über 1.500 Euro pro Jahr.
Umsatzsteuer Gastronomie: Zurück auf sieben Prozent
Nach der temporären Absenkung während der Corona-Pandemie und der anschließenden Rückkehr auf 19 Prozent gibt es nun eine dauerhafte Änderung: Ab Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
Für wen ist das relevant?
Diese Änderung betrifft Sie, wenn Ihre GmbH:
- Ein Restaurant, Café oder eine Bar betreibt
- Catering-Dienstleistungen anbietet
- Lebensmittel vor Ort zum Verzehr verkauft
- Einen Imbiss oder Food Truck betreibt
Wichtig: Getränke bleiben bei 19 Prozent. Nur Speisen profitieren von der Absenkung.
Praktische Umsetzung
Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie Ihre Kassensysteme und Buchhaltung zum Jahreswechsel umstellen. Die Rechnung muss korrekt ausweisen, welcher Steuersatz auf welchen Posten angewendet wurde. Bei kombinierten Angeboten (Menü mit Getränk) empfiehlt sich eine Aufsplittung in der Rechnung.
Elektrofahrzeuge: Neue Abschreibungsmöglichkeiten
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm bringt verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen.
Was gilt für Anschaffungen ab Juli 2025?
Für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, gelten erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten. Die Details:
- Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent im ersten Jahr möglich
- Reguläre AfA zusätzlich (bei Pkw typischerweise sechs Jahre Nutzungsdauer)
- Gilt nur für reine Elektrofahrzeuge, nicht für Hybride
Rechenbeispiel
Ihre GmbH schafft im August 2026 einen elektrischen Firmenwagen für 50.000 Euro netto an:
- Sonderabschreibung Jahr 1: 20.000 Euro (40 Prozent)
- Reguläre AfA Jahr 1: 5.000 Euro (anteilig für fünf Monate)
- Gesamt Jahr 1: 25.000 Euro Abschreibung
Das reduziert den zu versteuernden Gewinn Ihrer GmbH erheblich. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent (KSt + GewSt) sparen Sie im ersten Jahr 7.500 Euro Steuern.
Kfz-Steuerbefreiung verlängert
Zusätzlich wurde die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer bis Ende 2035 verlängert. Das macht E-Autos nicht nur steuerlich attraktiver, sondern senkt auch die laufenden Kosten.
Minijob-Grenze und Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum Januar 2026 auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit verbunden steigt auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich.
Was bedeutet das für Ihre GmbH als Arbeitgeber?
Wenn Sie Minijobber beschäftigen, können diese ab 2026 mehr verdienen, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die maximale Arbeitszeit bei Mindestlohn beträgt dann etwa 47 Stunden pro Monat.
Als Arbeitgeber zahlen Sie weiterhin pauschale Abgaben von etwa 30 Prozent auf den Minijob-Lohn. Bei 603 Euro sind das rund 181 Euro monatlich.
Midijob-Zone erweitert
Die Übergangszone für Midijobs (mit reduzierten Arbeitnehmer-Sozialabgaben) reicht weiterhin bis 2.000 Euro. Hier ändert sich 2026 nichts.
Weitere relevante Änderungen für GmbHs
Aktivrente für arbeitende Rentner
Ab 2026 können Beschäftigte im Rentenalter bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das ist interessant, wenn Sie als Geschäftsführer einer kleinen GmbH bereits Rente beziehen und weiterhin aktiv sind.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt ab 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich. Für die Rentenversicherung steigt sie auf 8.050 Euro (West) bzw. 7.800 Euro (Ost).
Für GmbH-Geschäftsführer, die freiwillig gesetzlich versichert sind, bedeutet das höhere Maximalbeiträge. Wer privat versichert ist, bleibt davon unberührt.
E-Rechnung wird zur Pflicht
Seit Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird auch das Ausstellen von E-Rechnungen im B2B-Bereich schrittweise zur Pflicht. 2026 ist also das letzte Jahr, in dem Sie sich darauf vorbereiten können.
Ihre Buchhaltungssoftware sollte bereits jetzt E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnungs-Format verarbeiten können. Falls nicht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel.
Fristen 2026: Was Sie nicht verpassen sollten
Als GmbH-Geschäftsführer müssen Sie folgende Termine im Blick behalten:
| Frist | Datum | Erklärung |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 10. Februar, 10. Mai, 10. August, 10. November | Quartalsweise |
| Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember | Quartalsweise |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | Monatlich oder quartalsweise bis zum 10. des Folgemonats | |
| Jahresabschluss 2025 (ohne Steuerberater) | 31. Juli 2026 | Inkl. E-Bilanz und Steuererklärungen |
| Jahresabschluss 2025 (mit Steuerberater) | 28. Februar 2027 | Verlängerte Frist |
Handlungsempfehlungen für 2026
Basierend auf den Änderungen ergeben sich folgende konkrete Maßnahmen:
Kurzfristig (Januar bis März)
- Gehaltsabrechnung prüfen – Der neue Grundfreibetrag sollte automatisch berücksichtigt werden
- Steuerberater-Rechnung hinterfragen – Fragen Sie nach einer Aufschlüsselung und prüfen Sie Alternativen
- Kassensystem updaten – Falls Sie Gastronomie betreiben
Mittelfristig (April bis Juni)
- E-Fahrzeug-Anschaffung planen – Die Sonderabschreibung macht 2026 besonders attraktiv
- E-Rechnung vorbereiten – Software und Prozesse auf 2027 ausrichten
Langfristig
- Steuerliche Selbstständigkeit prüfen – Bei einfachen GmbH-Strukturen kann das Selbermachen sinnvoll sein
- Vorauszahlungen anpassen – Bei geänderten Gewinnerwartungen rechtzeitig beim Finanzamt beantragen
Fazit: 2026 bringt Chancen für vorausschauende Geschäftsführer
Die Steueränderungen 2026 sind keine Revolution, aber sie bieten Optimierungspotenzial. Der höhere Grundfreibetrag entlastet, die Gastronomie-Umsatzsteuer-Senkung hilft betroffenen Branchen, und die E-Fahrzeug-Förderung macht den Umstieg attraktiver.
Die gestiegenen Steuerberater-Kosten sind dagegen ein Anlass, die eigene Situation zu überdenken. Gerade für vermögensverwaltende GmbHs, Holdings oder Spardosen-UGs mit überschaubarer Buchhaltung kann das Selbermachen eine echte Alternative sein. Die Ersparnis von über 1.500 Euro pro Jahr rechtfertigt die Einarbeitung allemal.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihre E-Bilanz und Steuererklärungen selbst erstellen können, schauen Sie sich unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung an.
Stand: Januar 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheiten empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.